Erste Gerichtsverhandlung zu Hinkley Point C
Am vergangenen Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erstmals mündlich die Klage über Subventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C verhandelt. Kläger sind Österreich und Luxemburg, die die Entscheidung der EU-Kommission anfechten, millionenschwere Subventionen aus London für das britische Reaktorprojekt Hinkley Point C zugelassen zu haben.
Österreich hatte im Juli 2015 eine Nichtigkeitsklage eingelegt. Klagegründe lauten unter anderem, dass die Kommission fälschlicherweise davon ausgegangen sei, dass ein Marktversagen vorliege und es sich um eine neue Technologie sowie lediglich um eine Investitions- und keine Betriebsbeihilfe handle. Außerdem beanstandet Österreich, dass das Projekt ohne Ausschreibung vergeben wurde. Mit der Urteilsverkündung wird noch vor dem Sommer 2018 gerechnet.
Daran anknüpfend läuft derzeit ein grenzüberschreitendes Beteiligungsverfahren im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zum Bau von Hinkley Point C. Interessierte BürgerInnen können sich bis zum 20. Oktober daran beteiligen. Das niedersächsische Umweltministerium hat die wichtigsten Dokumente zusammengetragen.
Zudem läuft ein weiteres grenzüberschreitendes UVP-Beteiligungsverfahren zur Laufzeitverlängerung ukrainischer Atomkraftwerke an den Standorten Saporishshja (ZNPP) und Südukraine (SUNPP).
DNR: Hinkley Point C: erste Gerichtsverhandlung und Beteiligungsverfahren