EU-AgrarministerInnen stellen Mindesthaltbarkeitsdatum auf den Prüfstand
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
100 Millionen Tonnen Nahrungsmittel in der Europäischen Union landen jedes Jahr im Mülleimer. Darunter sind viele Produkte, deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Das heißt aber nicht, dass diese Waren verdorben sind.Mit diesem Irrtum wollen mehrere EU-Länder nun aufräumen. Sie wollen prüfen, welche Lebensmittel von der Kennzeichnung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum ausgenommen werden können. Viele BürgerInnen hielten das auf Verpackungen aufgedruckte Datum für ein Verfallsdatum, heißt es in einem Papier, das die Niederlande und Schweden beim Treffen der EU-AgrarministerInnen am 19. Mai in Brüssel vorstellten. Nahrungsmittel sind aber zum Teil lang über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus genießbar.
"Wir möchten beginnen mit Produkten, die man wirklich lange zu Hause haben kann, wie zum Beispiel Nudeln, Reis oder Kaffee", sagte die niederländische Agrarministerin Sharon Dijksma. Der deutsche Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterstützt den Vorstoß gegen Lebensmittelverschwendung. Allein in Deutschland gäbe es elf Millionen Tonnen Nahrungsmittel, die weggeworfen werden. Auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum für einige Produkte sinnvoll sei, müsse die EU über weitere Ausnahmen nachdenken.
Bisher gelten Ausnahmen etwa für frisches Obst und Gemüse oder Wein. Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Menge der verwertbaren Lebensmittelabfälle bis zum Jahr 2020 um die Hälfte zu reduzieren. Für eine Änderung der entsprechenden EU-Verordnung müsste die Kommission einen Vorschlag machen. [ih, Quelle, DNR]
Quelle: Website DNR
Schlussfolgerungen des EU-Agrarministerrats
EU-Kommission zu Lebensmittelverschwendung