EU-Agrarminister:innenrat: Biolandwirtschaftsverordnung vereinfachen, Bioökonomie-Strategie vorantreiben
Der Rat hielt eine Aussprache über den Vorschlag zur Änderung der Verordnung über den ökologischen/biologischen Landbau hinsichtlich der Vorschriften für Produktion, Kennzeichnung, Zertifizierung und den Handel mit Drittländern. Die Minister:innen begrüßten den gezielten Vorschlag der Kommission und unterstützten den ehrgeizigen Plan des Vorsitzes, eine rasche Einigung zu erzielen, um das jüngste Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union umzusetzen und Gleichwertigkeitsabkommen mit Drittländern auszuweiten. Der Vorschlag zur Änderung der Verordnung berücksichtigt die Forderung des Sektors, den Rechtsrahmen für den ökologischen/biologischen Landbau nach den ersten Jahren der Umsetzung weiter zu vereinfachen. Ziel ist es, unnötigen Verwaltungsaufwand und höhere Kosten zu vermeiden und so die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors weiter zu fördern und die Produktion zum Nutzen der Erzeuger, Händler und Verbraucher zu optimieren. Die geltende Verordnung wurde 2018 erlassen und trat im Jänner 2022 in Kraft. Der Zeitraum von vier Jahren zwischen dem Erlass und der Anwendung der Verordnung stellte für die Unternehmer (z. B. Landwirte, Verarbeiter, Händler) und die Zertifizierungsstellen eine wichtige Übergangszeit dar, was sich auf Investitionen und die Umstellung auf den ökologischen/biologischen Landbau auswirkte. Während dieses Zeitraums stützten sich die Unternehmer weiterhin auf den vorhergehenden Rechtsrahmen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und passten sich gleichzeitig an die bedeutenden Änderungen an, die durch den neuen Rahmen eingeführt wurden. Um sicherzustellen, dass der ökologische/biologische Sektor der EU und die Verbraucher schnell von den Änderungen profitieren – insbesondere angesichts der geopolitischen Herausforderungen, mit denen die Landwirtschaft der Union derzeit konfrontiert ist – besteht weitgehend Einvernehmen darüber, dass die Rechtsvorschriften vor Ende 2026 in Kraft treten müssen. Dadurch wird die Rechtssicherheit in Bezug auf den Handel mit Drittländern gewährleistet.
Bioökonomie-Strategie der EU
Die Minister:innen übermittelten Beiträge zu den Beratungen im Rat (Umwelt), um Schlussfolgerungen zur aktualisierten Bioökonomie-Strategie der EU auszuarbeiten, die die Kommission Ende 2025 vorgelegt hat. Die Minister:innen begrüßten die neue Strategie und hoben insbesondere ihre Bedeutung für ländliche Gebiete, ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit und ihre Rolle bei der Diversifizierung landwirtschaftlicher Einkommen hervor. Einige Minister:innen betonten, dass die Ernährungssicherheit nicht gefährdet werden darf und dass die geltenden Vorschriften und Verfahren harmonisiert und vereinfacht werden müssen. Der Vorsitz wird die Ergebnisse dieses Gedankenaustauschs als Beitrag zur Ausarbeitung von Schlussfolgerungen des Rates zur neuen Bioökonomie-Strategie der EU nutzen, die auf der Tagung des Rates (Umwelt) im März angenommen werden sollen. Die Bioökonomie-Strategie der Union wurde ursprünglich 2012 eingeführt und 2018 aktualisiert. Am 27. November 2025 nahm die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Strategischer Rahmen für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Bioökonomie in der EU“ an. Die Strategie entspricht den Schlussfolgerungen des Rates von 2023 und 2024 und zielt darauf ab, Innovationen zu fördern und europäische Unternehmen dabei zu unterstützen, den grünen Wandel erfolgreich zu gestalten, die Effizienz zu steigern und den Druck auf Ressourcen zu verringern sowie mehr auf eine kreislauforientierte und nachhaltige Produktion und einen kreislauforientierten und nachhaltigen Verbrauch biologischer Ressourcen zu setzen. Eine verantwortungsvolle und effiziente Nutzung von Biomasse ist für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit, eine stabile Versorgung und die Gesundheit der Ökosysteme nach wie vor von entscheidender Bedeutung. Die neue Strategie zeigt den künftigen Weg für die Schaffung einer nachhaltigen und naturfreundlichen Bioökonomie auf und zwar durch die Förderung von Innovationen und Investitionen, die Schaffung neuer Leitmärkte für biobasierte Materialien und Technologien, die Gewährleistung einer nachhaltigen Versorgung mit Biomasse in allen Wertschöpfungsketten und die Nutzung globaler Partnerschaften, um den Zugang zu globalen Märkten zu erleichtern und die globale Agenda für nachhaltige Bioökonomie zu gestalten.