EU - Bald kollektiver EU-weiter Rechtsschutz auch für Umweltbelange?
EU-Kommission leitet öffentliche Anhörung zum kollektiven Rechtsschutz in Europa ein.Die EU-Kommission ist als Hüterin der EU-Verträge für die Anwendung und Durchsetzung des EU-Rechts verantwortlich. Gleichzeitig können VerbraucherInnen und Unternehmen parallel dazu die Einhaltung des EU-Rechts auch vor den nationalen Gerichten einklagen. In manchen Fällen ist dafür eine Vielzahl an Einzelklagen notwendig.
Das EU-Recht sieht im Verbraucherrecht bereits die Möglichkeit vor, kollektive Unterlassungsansprüche durchzusetzen oder die Möglichkeit einer gemeinsamen Klage mehrerer Personen, aber in anderen Rechtsbereichen - darunter in Fragen des Umweltschutzes - sind die entsprechenden Gesetze auf nationaler Ebene sehr unterschiedlich.
Noch größer sind die Unterschiede beim kollektiven Rechtsschutz, wenn ein Fall mehrere Mitgliedstaaten betrifft und eine Gruppe von VerbraucherInnen oder Unternehmen Schadenersatz in derselben Sache geltend machen will.
Die EU-Kommission will deshalb im Rahmen einer öffentlichen Anhörung versuchen, gemeinsame Rechtsgrundsätze für den kollektiven Rechtsschutz in der EU zu bestimmen. Beiträge können ab sofort bis Ende April eingereicht werden.
EU-Pressemitteilung
EU-Konsultation: Ein kohärenter europäischer Ansatz für kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren.