EU erzielt Einigung über Verordnung zu Mineralien aus Konfliktgebieten

Die EU-Institutionen haben sich am 22. November 2016 auf die endgültige Fassung einer EU-Verordnung über Mineralien aus Konfliktgebieten geeinigt. Mithilfe dieser Vorschrift soll verhindert werden, dass sich bewaffnete Gruppen in Entwicklungsländern über den Handel mit Zinn, Tantal, Wolfram und Gold finanzieren.

Durch die Verordnung soll ein Großteil der genannten Mineralien und Metalle, die in die EU eingeführt werden, auf verantwortungsvolle Weise beschafft werden. Seit der politischen Einigung über die Kernelemente im Juni dieses Jahres arbeiteten der Rat und das Europäische Parlament gemeinsam an der endgültigen Fassung der Verordnung. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, in welchem Umfang und in welchen Fällen die Verordnung für Importeure in der EU gelten wird.

Mithilfe der von den EU-Institutionen gemeinsam erarbeiteten Verordnung soll sichergestellt werden, dass mehr als 95% der gesamten EU-Einfuhren von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold verantwortungsvoll beschafft wird. Ab dem 1. Jänner 2021 werden diese Einfuhren unter die Sorgfaltsbestimmungen fallen.

Bis dahin werden die Kommission und die Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten, dass die nötigen Strukturen für eine EU-weite Umsetzung vorhanden sind. Außerdem werden begleitende Maßnahmen zur Unterstützung der Einführer, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, ergriffen. In Verbindung mit einer Reihe von entwicklungs- und außenpolitischen Maßnahmen wird für die Wirksamkeit der Verordnung gesorgt und sichergestellt, dass sie ihre positiven Auswirkungen vor Ort entfalten kann.

Die Verordnung wird nun förmlich vom Rat und dem Europäischen Parlament angenommen.

 

EU-Kommission Pressemitteilung 

EU action for sustainable trade (Englisch)