EU ETS: Mitgliedstaaten einigen sich auf neue Regeln für die Auktion von CO2-Zertifikaten
Klima & Energie
Ab 2013 gibt es neue Vorgaben für die Versteigerung von CO2-Genehmigungen im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS).Die EU-Mitgliedstaaten konnten sich einstimmig auf neue Regeln zur Versteigerung von CO2-Emissionszertifikaten einigen. Wie die Europäische Kommission mitteilte werden die Regelungen mit Beginn der dritten Phase des europäischen Emissionshandelssystem – 2013 – in Kraft treten. Wesentliche Neuerung ist, die Schaffung einer zentralen Plattform, die im Namen der Mitgliedsstaaten die Emissionszertifikate versteigert. Ziel ist es die Kosten für Mitgliedsstaaten und Bieter zu minimieren. Allerdings besteht für Mitgliedsstaaten weiterhin die Möglichkeit auch eigene Auktionen durchzuführen. Dazu meint die für Klimapolitik zuständige EU-Kommissarin Connie Hedegaard: „Die Kommission hätte eine einzige Plattform vorgezogen, aber einige Mitgliedsstaaten bestanden darauf, eigene Plattformen einrichten zu können. Deswegen freue ich mich, dass sich die Mitgliedsstaaten auf einen Kompromiss einigen konnten, der die Grundlage für eine solide gemeinsame Auktionsplattform schafft. Sie können der gemeinsamen Plattform fern bleiben, vorausgesetzt sie erfüllen die Kriterien, die ein richtiges Funktionieren der Versteigerung und des Kohlestoffmarktes sicherstellen.“ Mit dem Start der dritten Phase des EU ETS soll die Mehrheit der Zertifikate nicht mehr gratis verteilt werden sondern über Auktionen an interessierte Firmen verkauft werden. Eine Ausnahme stellt hier der, mit 2012 neu hinzugekommene Luftfahrtsektor dar, bei dem nur 15% der Zertifikate über Auktionen verkauft werden sollen.
Presseaussendung
Einigung zu Auktionen von CO2-Genehmigungen ab 2013