EU-Fischereikontrolle: Annahme des französischen Aktionsplans
Wasser, Meere & Fischerei
Die Europäische Kommission hat am 6. Juni 2014 einen mit Frankreich vereinbarten Aktionsplan zur Anpassung der französischen Fischereikontrollregelung an europäische Standards verabschiedet. Der Plan enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der französischen Fischereikontrolle, vor allem in Bezug auf das inadäquate französische Fangaufzeichnungssystem, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Anforderungen der EU-Fischereikontrollverordnung, die 2010 in Kraft getreten ist, eingehalten werden.„Der Aktionsplan wurde aufgestellt, nachdem die Europäische Kommission die Übereinstimmung der französischen Fischereikontrollregelung mit der EU-Verordnung überprüft hatte. Die Prüfung zeigte insbesondere eine hohe verwaltungstechnische Komplexität, eine fehlende vollständige Validierung und Gegenkontrolle der Daten sowie einen unzureichenden Austausch von Kontrollunterlagen mit anderen Mitgliedstaaten auf.“
Um die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU durchzusetzen, gibt es ein europäisches Kontrollsystem, das unter anderem sicherstellen soll, dass nur die zugelassenen Mengen an Fisch gefangen werden. Das System ist in der EU-Kontrollverordnung niedergelegt, die am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist.