EU-Forschungsstelle empfiehlt GVO-Grenzwert von 0,5%

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Damit der EU-Grenzwert für zufällige Verunreinigungen von Lebensmitteln durch GVO von 0,9 % erreicht werden kann, ist für Saatgut ein Grenzwert von 0,5 % notwendig. Dies ist mit wenigen oder keinen Änderungen der derzeitigen landwirtschaftlichen Praxis möglich. Zu diesem Schluss kommt eine am 24.2.2006 veröffentlichte Studie der gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission (Joint Research Centre JRC) über die Koexistenz von GVO-Anbau und konventioneller (bzw. Bio-)Landwirtschaft, die sich mit Mais, Zuckerrübe und Baumwolle befasst.
Auch ein Saatgut-Grenzwert von 0,3 % ist demnach machbar, allerdings mit deutlichen Kostensteigerungen für GVO-LandwirtInnen verbunden. Der von Umwelt-NGOs und BiobäuerInnen-Vereinigungen geforderte Grenzwert an der technischen nachweisgrenze (0,1 %) dagegen ist diesem Bericht zufolge "technisch nicht machbar".

Nach Meinung der grünen Europaabgeordneten Hiltrud Breyer zeigt die Studie, dass Koexistenz schwieriger zu erreichen sei als bisher gedacht. Dies dürfe aber keineswegs zu einer noch GVO-freundlicheren Politik führen - sondern ganz im Gegenteil zu Maßnahmen zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft.

Pressemeldung Kommission IP/06/230
Studie (en pdf 4,1mb)
JRC (en)
Pressemeldung Breyer