EU-Gericht lässt Klimaklage zu

16. Aug 18

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am Montag der Klage von zehn Familien gegen das EU-Parlament und den Ministerrat stattgegeben. Die 2030-Klimaziele der EU kommen somit auf den juristischen Prüfstand.

Zehn Familien aus sechs EU-Staaten, Kenia und Fidschi sowie ein Jugendverband des indigenen Volkes der Samen hatten im Mai dieses Jahres beim EuG Klage eingereicht gegen zentrale Klimaschutzgesetze der EU.

Die KlägerInnen sind der Auffassung, dass das 2030-Ziel der EU, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu verringern, zu niedrig ist – angesichts der dramatischen Folgen des Klimawandels. Die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Eigentum und Arbeit können nicht geschützt werden.

Die Klage bezieht sich auf die Richtlinie des Emissionshandelssystems (EU-ETS) für die vierte Handelsperiode (2021 bis 2030), die Klimaschutz-Verordnung (vormals Lastenteilung, Effort Sharing Regulation) 2021 bis 2030 und die Verordnung zur Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF). Die KlägerInnen wollen erreichen, dass das EU-Parlament und der Rat diese gerade erst beschlossenen Gesetze annullieren.

Viele Klima- und Umweltschutzorganisationen, darunter das Climate Action Network (CAN) Europe, Germanwatch und Protect the Planet, aber auch WissenschaftlerInnen und BürgerInnen unterstützen die Klage. Gerichtlich vertreten werden die KlägerInnen durch die Umweltrechtsanwälte Roda Verheyen, Gerd Winter und Hugo Leith.

Sowohl das EU-Parlament als auch der Ministerrat haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Anklage zu reagieren.

Quelle:
DNR: EU-Gericht lässt Klimaklage zu