EU-Gerichtshof entscheidet: Österreichische Datenschutzbehörde ist nicht unabhängig
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat gestern, Dienstag, ein Urteil gegen die Republik Österreich gefällt. Die österreichische Datenschutzbehörde ist nicht unabhängig, sagt der Gerichtshof.Die EU-Kommission hat gegen die Republik Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da Österreich laut Klage der Kommission die Unabhängigkeitsanforderungen der europäischen Datenschutz-Richtlinie nicht erfüllt. Die zuständige österreichische Behörde, die sogenannte Datenschutzkommission (DSK), hätte zu enge Beziehungen zum Bundeskanzleramt, und könne deshalb nicht unparteiisch agieren, kritisierte die Kommission. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Kritik jetzt mit seinem Urteil bestätigt.
„Der Gerichtshof kritisierte die zentrale Rolle, welche dem geschäftsführenden Mitglied der DSK, einem Beamten im Bundeskanzleramt, zukommt, dass die Mitarbeiter der DSK Bundesbedienstete des Kanzleramtes sind, und dass der Kanzler das Recht hat, über alle Aktivitäten des DSK unterrichtet zu werden.“