EU-Gerichtsurteil: Steuerliche Begünstigung von Offshore-Unternehmen ist illegal

Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)

Steuerliche Begünstigungen für Offshore-Unternehmen sind eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe.

Der Gerichtshof der Europäischen Union veröffentlichte gestern, Mittwoch, sein Urteil im Gerichtsstreit zwischen der Europäischen Kommission und Spanien gegen Gibraltar und Großbritannien. Der Gerichtshof hebt das Urteil der ersten Instanz auf und bestätigt die Klage der Kommission.

Im Jahr 2002 plante Großbritannien eine Reform der Körperschaftssteuer in Gibraltar. Damit wären Unternehmen bevorzugt worden, die in Gibraltar keine Büros oder MitarbeiterInnen haben. Das hätte die Gründung sogenannter Offshore-Unternehmen gefördert und ihre steuerliche Begünstigung garantiert.

Offshore-Unternehmen haben oft nur ihren offiziellen Firmensitz in steuerbegünstigten Ländern, sind aber in Wahrheit in anderen Ländern tätig. Diese wirtschaftliche Praxis wird von vielen KonsumentenschützerInnen stark kritisiert.

Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied jetzt, dass es sich bei dieser geplanten Steuerreform um eine staatliche Beihilfe handeln würde, die mit den Gesetzen des Binnenmarktes unvereinbar ist. Der Gerichtshof verbot die geplante Steuerreform in Gibraltar.

Pressemitteilung Gerichtshof der Europäischen Union