EU-Handelsmaßnahmen gegenüber den Färöern zum Schutz des atlanto-skandischen Heringsbestandes

Wasser, Meere & Fischerei

Die Europäische Kommission hat am 20. August 2013 ein Maßnahmenpaket verabschiedet, „um gegen die weiterhin nicht nachhaltige Heringsfischerei der Färöer vorzugehen“, berichtet die Kommission in einer Pressemitteilung. „Die Maßnahmen umfassen ein Einfuhrverbot für Heringe und Makrelen aus den atlanto-skandischen Beständen, die unter Aufsicht der Färöer gefangen wurden, sowie für Fischereierzeugnisse, die solchen Fisch enthalten oder aus solchem Fisch bestehen. Außerdem sind Beschränkungen für die Nutzung von EU-Häfen durch Fischereifahrzeuge vorgesehen, die den Herings- und den Makrelenbestand unter Aufsicht der Färöer befischen. Dies bedeutet, dass bestimmte färöische Fischereifahrzeuge (von Notfällen abgesehen) nicht in EU-Häfen anlegen dürfen.“

Der atlanto-skandische Heringsbestand wurde bis 2013 von Norwegen, Russland, Island, den Färöern und der EU über einen gemeinsam vereinbarten langfristigen Bewirtschaftungsplan und im Voraus festgelegte Anteile an der zulässigen Gesamtfangmenge (TAC) gemeinsam bewirtschaftet. 2013 kündigten die Färöer das Übereinkommen und legten eine autonome Quote fest, die mehr als das Dreifache ihres zuvor vereinbarten Anteils beträgt.

Mit Island bestünden ähnliche Streitigkeiten in Bezug auf den nordostatlantischen Makrelenbestand, berichtet die Kommission, doch seien gegen Island bislang noch keine Maßnahmen verabschiedet worden. Es würden nun aber einleitende Schritte unternommen, um das Handelsinstrument auch gegen Island anzuwenden.

EU-Kommission Pressemitteilung