EU-Haushalt 2028–2034
Die EU-Prüfer beziehen Stellung zum Entwurf zweier Gesetze, die – einmal verabschiedet – für knapp die Hälfte des vorgeschlagenen 2-Billionen-Euro-Haushalts der EU für 2028–2034 gelten werden. Mit zwei Stellungnahmen kommt der Europäische Rechnungshof dem Ersuchen des EU-Parlaments und des Rates der EU um unabhängige fachliche Beratung zu zwei Vorschlägen der EU-Kommission nach. Der erste Vorschlag betrifft den neuen Europäischen Fonds. Dieser soll finanzielle Unterstützung für Bereiche wie Zusammenhalt, Landwirtschaft und Sicherheit bieten und mithilfe von nationalen Plänen umgesetzt werden. Der zweite Vorschlag betrifft eine neue Methode zur Leistungsmessung und Nachverfolgung der EU-Ausgaben. Da diese Vorschläge die Art und Weise, wie EU-Ausgaben geplant, verwaltet und geprüft werden, grundlegend verändern, warnen die Prüfer vor zahlreichen Risiken für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und fordern strengere Schutzmaßnahmen.
2025 schlug die Kommission vor, den EU-Haushalt 2028–2034 – auch als „mehrjähriger Finanzrahmen“ (MFR) bekannt – mit insgesamt 2 Billionen Euro auszustatten. Mit knapp 44 % der Gesamtausgaben soll der sogenannte Europäische Fonds den größten Einzelanteil des nächsten MFR ausmachen. Mit diesem Fonds soll die Finanzierung traditioneller EU-Politikbereiche wie Zusammenhalt und Landwirtschaft einerseits und neuer EU-Prioritäten wie Verteidigung andererseits unter dem Dach eines einzigen nationalen Plans pro Mitgliedstaat zusammengeführt werden. So sollen eine einfachere, weniger zersplitterte EU-Förderung und größere Synergien innerhalb der einzelnen Politikfelder erreicht werden. Außerdem schlägt die EU-Kommission Darlehen in Höhe von bis zu 150 Milliarden Euro für die Mitgliedstaaten vor, finanziert durch EU-Anleihen. Der Europäische Fonds ist ein neues Finanzierungs- und Umsetzungsmodell, bei dem Zahlungen an die EU-Länder davon abhängen, ob bestimmte Etappenziele und Zielwerte erreicht werden, und nicht – wie bisher – entstandene Kosten erstattet werden. Dieses Modell der Belohnung für zugesagte Investitionen und Reformen orientiert sich an der sogenannten Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) – dem Corona-Aufbaufonds der EU, an dem der Rechnungshof bereits in der Vergangenheit Kritik geübt hat.
Zur Messung der Leistungen der EU-Ausgaben stellten die Prüfer Folgendes fest:
Der vorgeschlagene Leistungsrahmen schaffe durchaus die Voraussetzungen dafür, dass besser über Leistungen berichtet wird und die horizontalen Prioritäten der EU besser berücksichtigt werden. Aufgrund mehrerer konzeptioneller Mängel werde es aber schwierig sein, die Leistungen zu bewerten. Insbesondere gebe es bei einem Viertel der Maßnahmenbereiche keine Ergebnisindikatoren und der Vorschlag enthalte auch keinerlei Indikatoren zur Messung der Auswirkungen. Der vorgeschlagene Rahmen berge daher die Gefahr, dass zwar Fortschritte bei der Umsetzung gemessen würden, aber nicht bewertet werde, ob die Ziele der EU erreicht wurden. Des Weiteren gebe es keinen klaren Zusammenhang zwischen Förderung und Ergebnissen und keine Bestimmungen zur Erhebung von Informationen über öffentliche Ausgaben für Maßnahmen, die mit EU-Geldern unterstützt wurden. Bei der Berechnung der EU-Ausgaben für bereichsübergreifende Prioritäten wie Umweltbelange würden die Beiträge der Programme auf Schätzungen, nicht auf tatsächlichen Ausgaben, beruhen, was bedeute, dass die Zahlen möglicherweise auch in Zukunft zu hoch angesetzt seien. Schließlich fehle es dem Vorschlag an klaren Aufsichts- und Rechenschaftsvorschriften, um dafür zu sorgen, dass die gemeldeten Leistungsinformationen zuverlässig sind. Deshalb sollten die Informationssysteme für die Transparenz- und Leistungsberichterstattung zu Prüfungs- und Kontrollzwecken uneingeschränkt zugänglich sein und auch die zeitliche Rückverfolgbarkeit ermöglichen.