EU klagt mehrere Mitgliedsländer wegen Verletzung von Umweltschutzgesetzen
Verkehr & Luft & Industrie
Klage gegen Österreich wegen Vertragsverletzung beim Schienenverkehr weiterhin aufrecht.Die Europäische Kommission leitete Ende November eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Mitgliedsländer vor dem Europäischen Gerichtshof ein, unter anderem auch Klagen wegen Verletzungen von Umweltschutzgesetzen.
Polen droht ein Prozess, weil das Land die Umweltvorschriften der EU für den Hochwasserschutz nicht umgesetzt hat. Die Rechtsvorschriften hätten schon im November 2009 in Kraft treten müssen.
Eine weitere Klage gegen Polen wird wegen unzureichender Umsetzung von Naturschutzvorschirften eingeleitet. Die polnische Gesetzgebung entspricht nicht der Habitatsrichtlinie und enthält zudem eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die eindeutig nicht im Einklang mit den Zielen der Richtlinie stehen.
Polen und Estland werden außerdem geklagt, da sie die Richtlinie zur Geodateninfrasturktur, die am 15. Mai 2009 in Kraft getreten ist, nicht rechtzeitig umgesetzt haben.
Gegen Estland und Irland wird eine Klage wegen der unvollständigen Umsetzung der IVU-Richtlinie eingeleitet. Ziel dieser Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung ist die Verhinderung und Überwachung von Industrieemissionen in Luft, Wasser und Boden. In Irland gibt es zum Beispiel immer noch ein große Anzahl von Schweine- und Geflügelzuchtanlagen ohne erforderliche Betriebsgenehmigung.
Eine weitere Klage wurde gegen Zypern, Italien, Portugal und Spanien wegen des Verstoßes gegen EU-Vorschriften zur Luftqualität eingeleitet. Diese Mitgliedstaaten haben es bislang verabsäumt, die Überschreitung der Luftqualitätswerte für Partikel (PM10) wirksam einzudämmen.
Gegen Österreich wurde schon vor einiger Zeit eine Klage wegen Gesetzesverletzungen im Schienenverkehr eingereicht, auch Frankreich und Portugal wurden deshalb geklagt. Die Europäische Kommission begüßte jetzt Fortschritte, die von diesen Ländern gemacht wurden, die Klage wurde jedoch aufrecht erhalten, da immer noch bestimmte Punkte beanstandet werden. In Österreich ist nach wie vor die Frage der Unabhängigkeit von wesentlichen Funktionen der Infrastrukturbetreiber ungelöst.