EU-Rechnungshof: EU-Klimaschutzmaßnahmen erfordern zuverlässiges Monitoring

9. Juli 20

Laut einer neuen Analyse des Europäischen Rechnungshofs kann die Festlegung solcher Zielvorgaben ein wirksamer Schritt zur Verwirklichung der EU-Klimaziele sein, sofern die Methodik der Ausgabenverfolgung solide ist und durchgängig auf alle Politikbereiche angewandt wird.

Die Bekämpfung des Klimawandels hat für die EU hohe Priorität. Anstatt ein eigenes Finanzierungsinstrument zur Bekämpfung des Klimawandels zu schaffen, hat sich die Kommission dafür entschieden, einen Prozentsatz des EU-Haushalts, der für den Klimaschutz aufgewendet werden soll, als Zielvorgabe festzulegen. In diesem Kontext bedeutet die Verfolgung klimabezogener Ausgaben, dass der finanzielle Beitrag verschiedener EU-Finanzierungsquellen zur Verwirklichung der Klimaziele gemessen und dass bewertet wird, ob diese Ausgabenziele erreicht wurden.

"Wir alle streben einen EU-Haushalt an, der wirklich umweltfreundlicher ist", betont Joëlle Elvinger, Mitglied des Europäischen Rechnungshofs, welches für die Analyse zuständig ist. "Zwar wurden Fortschritte erzielt, doch das Risiko einer Überbewertung der EU-Klimaschutzausgaben bleibt bestehen. Im Hinblick auf die Zeit nach 2020, auf den Grünen Deal der Kommission und die ehrgeizigere Zielvorgabe von 25 % brauchen wir eine zuverlässige Berichterstattung über klimabezogene Ausgaben".

Die Prüfer legten ihr Augenmerk auf die Verfolgung von Klimaschutzmaßnahmen in den Politikbereichen Landwirtschaft, Kohäsion und Forschung, auf die zusammengenommen der überwiegende Teil der klimabezogenen Ausgaben entfällt. Sie hatten sie zuvor bereits (Sonderbericht Nr. 31/2016) davor gewarnt, dass das derzeitige Ziel eines Anteils der EU-Klimaschutzausgaben von 20 % verfehlt werden könnte. In der neuen Analyse werden ihre Bedenken hinsichtlich der Methodik der Kommission zur Verfolgung klimabezogener Ausgaben bekräftigt.

 

Pressemitteilung Europäischer Rechnugnshof