Klimaschutz: Hartes Ringen um die 2040-Timeline
Die EU wird in den nächsten Wochen über ihr Zwischen-Emissionsreduktionsziel für das Jahr 2040 entscheiden. Das Festlegen dieses Zwischenziels ist ein gesetzlich festgelegter Schritt hin zur Klimaneutralität bis spätestens 2050. Sowohl der wissenschaftliche Klimabeirat der EU als auch ein Impact Assessment der EU-Kommission selbst haben ausgerechnet, wie hoch ein solches Zwischenziel sein müsste, um auf einem guten Pfad zur Klimaneutralität zu bleiben: Mindestens 90 Prozent Reduktion, besser noch 95 Prozent oder mehr.
Wer aber die Entwicklungen der letzten Monate verfolgt hat weiß: Das entspricht nicht dem Vorschlag, den die EU-Kommission am 2. Juli dieses Jahres vorgelegt hat. Dort wird zwar eine Reduktion um 90 % bis 2040 vorgeschlagen, aber es gibt eben auch einige Schlupflöcher, die dafür sorgen, dass es laut diesem Vorschlag auf weniger als 90 %-Reduktion in der EU hinauslaufen würde. Beispielsweise ist die Möglichkeit enthalten, einen bestimmten Teil der Reduktion nicht in der EU vorzunehmen, sondern dafür Zertifikate aus dem Ausland einzukaufen. Sowohl über die Prozentzahl des Ziels als auch über Ausgestaltung möglicher „Flexibilitäten” gibt es momentan noch keine Einigkeit unter den Mitgliedstaaten.
Nun wurde jedoch ein neues Spielfeld eröffnet. In den Vordergrund trat in den letzten Tagen die Frage, wann und in welchem Gremium die Mitgliedstaaten über ihre gemeinsame Position entscheiden. Der ursprüngliche Plan sieht vor, dass die Entscheidung im EU-Umweltrat am 18. September getroffen wird. Dieser Termin wurde von der aktuellen dänischen Ratspräsidentschaft extra für diese Entscheidung einberufen. In dieser Runde sind die Umweltminister:innen der Mitgliedstaaten vertreten.
Jedoch regt sich Widerstand. Unter anderem von französischer Seite kommt mit wachsendem Nachdruck der Vorschlag, das 2040-Ziel doch von den Staats- und Regierungschefs (also dann im Europäischen Rat, EUCO) entscheiden zu lassen. Dieses Vorgehen hätte mehrere negative Auswirkungen.
1. Zeitliche Verzögerung
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Eine Entscheidung wäre erst später möglich (die nächsten Treffen des EUCO finden erst im Oktober mach dem übernächsten EU-Umweltrat statt).
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Das verzögert auch das 2035-Zwischenziel, welches vom 2040-Ziel abgeleitet wird und dringend vor der UN-Klimakonferenz benötigt wird.
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Eine verspätete EU-Entscheidung würde international negative Signale senden, da große Emittenten wie China auf ein klares EU-Signal warten.
2. Gefährdung des Ambitionsniveaus
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Im Umweltrat könnte mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden; im EUCO gilt Einstimmigkeit. Daher können klimaskeptische Staaten die Einigung auf das Ziel blockieren oder große Zugeständnisse einfordern, was den Prozess voraussichtlich weiter verzögern wird und am Ende ein schwächeres 2040-Ziel zur Folge haben wird.
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Damit steigt auch das Risiko, dass die nationalen Klimabeiträge (Nationally Determined Contribution - NDC) schwächer ausfallen oder nur eine vage Spannweite enthalten.
Abgesehen von Frankreich bringen auch weitere Länder eine Vertagung der Entscheidung in die Diskussion, inklusive Italien, Lettland, die Slowakei, Ungarn, Polen, Tschechien und Bulgarien. Begründet werden diese Vorstöße unter anderem damit, dass noch mehr Zeit für Positionsfindung notwendig sei, eine politische Entscheidung getroffen werden solle, oder sich eine Entscheidung schon in der nächsten Woche überstürzt anfühle.
In Österreich sind die interministeriellen Abstimmungsprozesse noch im Gange; grundsätzlich hält es am 90 % Ziel fest.
Klar ist, dass die EU für den zukunftsfähigen Umbau ihrer Wirtschaft und das Erreichen ihrer festgelegten Klimaneutralität bis spätestens 2050 die Dekarbonisierung so schnell wie möglich vorantreiben muss, denn je später Emissionsreduktionen erfolgen, desto teurer und schwerer werden sie. Und dafür braucht die EU jetzt ein 2040-Ziel, dass diesen Pfad fortschreibt und möglich macht. (Quelle: Judith Hermann, DNR, Ergänzung vom EU-Umweltbüro)