EU-Kommission: Arbeitsprogramm für 2024
In dem Arbeitsprogramm wird ein besonderes Augenmerk auf die Vereinfachung der Vorschriften für Bürger:innen sowie Unternehmen in der gesamten Europäischen Union gelegt. Dies schließt an die Zusage von Präsidentin von der Leyen an, die Berichtspflichten im Einklang mit unserer Strategie zur Stärkung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU um 25 Prozent zu verringern und Entlastungen für KMU zu schaffen. Im Arbeitsprogramm werden die wichtigsten Initiativen und Maßnahmen vorgestellt, welche die Kommission im Jahr 2024 ergreifen möchte.
Das Arbeitsprogramm für 2024 enthält zusätzliche Vorschläge zur Vereinfachung in einer Reihe von Politikbereichen, ohne jedoch die Sozial-, Sicherheits-, Umwelt- oder wirtschaftlichen Standards und den Verbraucherschutz zu senken. Mit den geplanten Vereinfachungen werden die Berichtspflichten mit begrenztem Nutzen gestrafft, z. B. durch die Konsolidierung sich überschneidender Verpflichtungen, die Verringerung der Anzahl der betroffenen Unternehmen und die Steigerung der Digitalisierung. Beispiele für Vereinfachungsvorschläge sind die Verlängerung der Fristen für die Annahme sektorspezifischer europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung), Änderungen des Anwendungsbereichs der Rechnungslegungsrichtlinie und der Benchmark-Verordnung. In den jährlichen Aufwandserhebungen wird die Kommission, beginnend mit der Ausgabe 2023, die im kommenden Jahr veröffentlicht wird, über die Fortschritte bei der Erreichung des 25 Prozent-Ziels berichten.
Insgesamt enthält das Arbeitsprogramm 18 neue Gesetzgebungsinitiativen zu den sechs Zielen der politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin von der Leyen. Das Ziel zum europäischen Grünen Deal ist für die Umwelt relevant. Die geplanten Gesetzgebungsinitiativen sind hier das europäische Windkraftpaket (nicht-legislativ, Q4 2023), das Klimaziel 2040 (nicht-legislativ, Q1 2024) und die Initiative für die Widerstandsfähigkeit von Wasser (nicht-legislativ, Q1 2024).