EU-Kommission beantragt Wiederaufnahme der mündlichen Verhandlungen im Vertragsverletzungsverfahren über das Kraftwerk Schwarze Sulm
Natur & Biodiversität
Die Europäische Kommission hat am 30. November 2015 den Europäischen Gerichtshof dazu aufgefordert „wegen neuer, entscheidungserheblicher Tatsachen“ die mündliche Verhandlung im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Republik Österreich in der Causa Kraftwerk Schwarze Sulm wieder aufzunehmen.Als neues Beweismittel vorgelegt werden soll dabei der Entwurf des 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (2. NGP), der Anfang 2016 verordnet wird und erneut festhält, dass der Zustand des vom Kraftwerksbau betroffenen Gewässerabschnitts am Oberlauf der Schwarzen Sulm in dem südweststeirischen Natura 2000-Gebiet nach wie vor als „sehr gut“ zu beurteilen ist.
Die 2013 vorgenommene Herabstufung auf „gut“ durch die steirischen Behörden, die den Kraftwerksbau damit rechtfertigen wollten, sei demnach nicht zulässig gewesen, so der Umweltdachverband in einer Pressemitteilung. „Ein Kraftwerksbau in einer als „sehr gut“ bewerteten Gewässerstrecke würde gegen das Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie verstoßen, zudem steht das Projekt nicht im übergeordneten Interesse. Fazit: Das Kraftwerk ist nicht genehmigungsfähig!“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
„Den entscheidenden Anstoß für diese Wende lieferte der Umweltdachverband gemeinsam mit zahlreichen weiteren engagierten MitstreiterInnen – Plattform „Rettet die Schwarze Sulm“, Naturschutzbund Steiermark, Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe, Riverwatch, WWF Österreich, Global 2000, Ökobüro, Umweltorganisation VIRUS sowie der steirischen Landesumweltanwältin Ute Pöllinger –, die sich seit Jahren für den Erhalt der wertvollen Fließgewässerstrecke in der Steiermark einsetzen. Mitte Oktober brachten die Sulm-SchützerInnen die für den Antrag der Kommission bedeutenden Tatsachen schriftlich ein, um darauf zu drängen, dass sich die Kommission angesichts der auf Klagsabweisung plädierenden Schlussanträge nicht geschlagen geben dürfe. Fest steht: Die wasserrechtliche Oberbehörde (BMLFUW) hat den betroffenen Gewässerabschnitt auch im 2. NGP als „sehr gut“ ausgewiesen – und damit nicht genug: In ihren Schlussanträgen ließ die Generalanwältin völlig außer Acht, dass nach wie vor eine Amtsbeschwerde des BMLFUW gegen das Amt der Steirischen Landesregierung vor dem Verwaltungsgerichtshof anhängig ist, worin die Herabstufung des Gewässerabschnitts als rechtlich unzulässig bekämpft wird. „Mit dem Antrag der Kommission auf Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens besteht große Zuversicht, dass das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Republik Österreich neu aufgerollt wird. Damit lebt die Hoffnung, dass das sowohl naturschutzfachlich wie wirtschaftlich absurde Kraftwerk an der Schwarzen Sulm nicht gebaut wird!“, freut sich Maier.“