EU-Kommission beschließt neue Vorgaben für Elektrogeräte

03. Okt 2019

Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher und andere Geräte müssen ab 2021 so konstruiert sein, dass man sie leichter wieder reparieren kann. Die EU-Kommission beschloss am Dienstag erstmals derartige Vorgaben für Hersteller, um Umwelt und Klima besser zu schützen. Umweltverbände und Verbraucherschützer jubeln, zumal dies auch den Geldbeutel schonen könnte.

Nach den neuen EU-Regeln sollen Geräte gleich so gebaut werden, dass man sie leichter reparieren und am Ende ihrer Lebenszeit auch recyclen kann. Es geht unter anderem um Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays, Lichtquellen, Netzteile, Elektromotoren und Schweißbrenner, wie die EU-Kommission mitteilte.

Kern der neuen Vorschriften ist die Pflicht für Hersteller, Ersatzteile für sieben bis zehn Jahre nach dem Verkauf anzubieten und innerhalb von 15 Arbeitstagen zu liefern. Handwerkern müssen Informationen zum Gerät zur Verfügung gestellt werden. Zudem müssen „Ersatzteile mit allgemein erhältlichen Werkzeugen ausgetauscht werden können, ohne dass das betreffende Gerät dauerhaft beschädigt wird“. Zum Paket gehören auch neue Vorgaben zum Wassersparen für Waschmaschinen und Geschirrspüler.

Der Rahmen für die neuen Vorschriften ist die seit langem geltende Ökodesign-Richtlinie. In Kraft treten sollen sie 2021, sofern jetzt kein Widerspruch der EU-Staaten oder des EU-Parlaments kommt. Dann gilt auch eine neue Kennzeichnung zum Energieverbrauch von Elektrogeräten.

Beides zusammen könnte nach Angaben der EU-Kommission enorme Einsparungen bringen. So soll der jährliche Stromverbrauch bis 2030 um 167 Milliarden Kilowattstunden sinken – etwa so viel wie der jährliche Bedarf von Dänemark. Das bedeute etwa 46 Millionen Tonnen weniger Kohlendioxid. Verbraucher sollen im Schnitt 150 Euro pro Jahr sparen.

 

Tiroler Tageszeitung: Neue EU-Regeln für Haushaltsgeräte: Reparieren soll leichter werden

EU to pull plug on wasteful, unrepairable products