EU-Kommission bewilligt Fehmarnbelt-Querung

26. März 20

Die feste Querung ist für „die Vollendung der zentralen Nord-Süd-Achse zwischen Mitteleuropa und Skandinavien von entscheidender Bedeutung“, teilte die Kommission mit. Der Bau besteht unter anderem aus einem rund 19 km langen Unterseetunnel zwischen Rødby auf der dänischen Insel Lolland und Puttgarden in Deutschland, durch den eine elektrifizierte, zweigleisige Bahnstrecke und eine vierspurige Autobahn führen sollen.

Einem zwischen Dänemark und Deutschland geschlossenen Staatsvertrag zufolge wird Dänemark alleiniger Eigentümer des Tunnels und trägt das volle Finanzierungsrisiko, auch für den Ausbau der dänischen Hinterlandanbindung per Straße und Schiene. In Dänemark wurden zwei öffentliche Unternehmen mit Planung, Bau und Betrieb des Tunnels betraut: A/S Femern Landanlæg für die dänische Hinterlandanbindung und Femern A/S für die Infrastruktur zur Verbindung der beiden Küsten.

Das Bauvorhaben steht bei NaturschützerInnen seit Langem in der Kritik. So zweifelt der NABU den infrastrukturellen Mehrwert an und erhob Klage gegen das Projekt. Am 8. Juli 2019 hatte er seine umfangreiche Klagebegründung beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig eingereicht. Weil allein der Planfeststellungsbeschluss über 1000 Seiten lang ist und die RichterInnen mehrere tausend Seiten Gutachten und Stellungnahmen durchsehen müssen, ist aber mit einer Verhandlung nicht vor dem Frühjahr 2020 zu rechnen.


DNR: Brüssel hat gegen feste Querung des Fehmarnbelts nichts einzuwenden

EU-Kommission: Kommission genehmigt öffentliche Finanzierung für feste Fehmarnbeltquerung