EU-Kommission drängt Mitgliedstaaten zur Einführung des Verbots der Sauenhaltung in Einzelbuchten

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Am 1. Jänner 2013 tritt die Richtlinie 2008/120/EG über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen in Kraft. Ab diesem Datum müssen Sauen und Jungsauen in allen Schweinehaltungsbetrieben, die mindestens zehn Sauen halten, etwa zweieinhalb Monate lang während ihrer Trächtigkeit in Gruppen gehalten werden.

Die Mitgliedstaaten hatten zwölf Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen, doch bis jetzt haben erst drei Länder – Großbritannien, Schweden und Luxemburg – die gesetzlichen Anforderungen in ihrem Land umgesetzt. 16 weitere Länder dürften das endgültige Datum für die Umsetzung der Richtlinie einhalten können.

Acht Mitgliedstaaten dürften die Richtlinie jedoch nicht zeitgerecht umsetzen können. EU-Kommissar Dalli weist die Länder darauf hin, dass „...die Kommission die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nutzen und gegen diejenigen Mitgliedstaaten vorgehen (wird), die die Vorschriften über die Unterbringung von Sauen nicht einhalten“.

Eine ähnliche Situation gab es erst vor kurzem mit der sogenannten Legehennen-Richtlinie, auch dieses Gesetz wurde nicht von allen Mitgliedstaaten rechtzeitig umgesetzt.

EU-Kommission Pressemitteilung
EU-Kommission: Questions and Answers on the upcoming ban on individual sow stalls (en)