EU-Kommission droht Österreich mit Klage wegen fehlender Beschwerderechte von NGOs in Umweltverfahren

Umweltrecht

Mit einem Mahnschreiben vom 11. Juli 2014 eröffnete die Europäische Kommission gegen Österreich ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren im Umweltbereich, informiert der Umweltdachverband in einer Pressemitteilung.

„Nach dem Verstoß gegen die Ausnahme vom Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Fall des Kleinwasserkraftwerksprojekts Schwarze Sulm und der mangelhaften Natura 2000-Ausweisung stellt die Kommission Österreich nun ob der fehlenden Beschwerderechte von NGOs in Umweltverfahren an den Pranger. Nach der Aarhus-Konvention, welche Österreich am 17.01.2005 ratifiziert hat, müssen der Öffentlichkeit generell Beteiligungs- und Beschwerderechte in allen Verwaltungsverfahren in Bezug auf Umweltangelegenheiten, insbesondere im Zusammenhang mit Naturschutz, Wasser, Abfall und Luftqualität, eingeräumt werden – was in Österreich bis dato lediglich in UVP- oder IPPC-Verfahren der Fall ist.“

Der Umweltdachverband begrüßt „die Absicht der EU-Kommission, die gravierenden Defizite Österreichs bei der Umsetzung des Gerichtszugangs für Umwelt-NGOs in allen Umweltverfahren, wie ihn Art 9 Abs 3 der Aarhus-Konvention gebietet, vor den Europäischen Gerichtshof in Klage zu ziehen. Die Beteiligung von Umwelt-NGOs und engagierten UmweltschützerInnen darf nicht mehr vom politischen „good will“ abhängig gemacht werden – wie dies zum Beispiel aktuell wieder im Prozess rund um die Natura 2000-Nachnominierung der Isel passiert“, sagt Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes.

Umweltdachverband Pressemitteilung