EU-Kommission: Einigung über starke EU-Ziele zur Verringerung der CO2-Emissionen neuer Lkw und Stadtbusse
In der Verordnung werden neue ehrgeizige Ziele für die Verringerung der CO2-Emissionen bis 2030, 2035 und 2040 festgelegt. Mit den neuen Normen wird sichergestellt, dass dieses Segment des Straßenverkehrssektors zum Übergang zu emissionsfreier Mobilität und zu den Klimazielen der EU für 2030 und zur Klimaneutralität bis 2050 beiträgt.
In der Einigung werden CO2-Emissionsreduktionsziele für schwere Nutzfahrzeuge von 45 Prozent für 2030-2034, 65 Prozent für 2035-2039 und 90 Prozent ab 2040 gegenüber 2019 festgelegt. Der Anwendungsbereich der Verordnung wird erweitert, und diese Normen gelten nun für fast alle Lastkraftwagen, Stadtbusse, Fernbusse und Anhänger. Spezifische Emissionsreduktionsziele werden ab 2030 auch für Anhänger (7,5 Prozent) und Sattelanhänger (10 Prozent) festgelegt. Um den Übergang zu einem emissionsfreien öffentlichen Verkehr in ganz Europa zu beschleunigen, müssen neue Stadtbusse die Emissionen ab 2030 um 90 Prozent senken. Alle neuen Stadtbusse müssen bis 2035 emissionsfrei sein. Im Rahmen der vorläufigen Einigung wird die Kommission die Wirksamkeit und die Auswirkungen der Verordnung bis 2027 überprüfen. Diese Überprüfung umfasst die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf kleine Lastkraftwagen, eine Methode zur Registrierung schwerer Nutzfahrzeuge, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, im Einklang mit dem EU-Recht und den Zielen der Klimaneutralität, die Rolle eines CO2-Korrekturfaktors beim Übergang zu emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen und eine Methode zur Bestimmung der CO2-Emissionen neuer schwerer Nutzfahrzeuge über den gesamten Lebenszyklus. Die Einigung sendet ein weiteres klares Signal an Hersteller:innen, Verkehrsunternehmen und Nutzer:innen, um Investitionen in innovative emissionsfreie Technologien zu lenken und den Aufbau der Lade- und Betankungsinfrastruktur zu fördern.
Die nächsten Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen das Abkommen nun formal billigen. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Union veröffentlicht und treten in Kraft.