EU- Kommission eröffnet förmliches Prüfverfahren zu Ethanol-Benchmarks im Sektor Biokraftstoffe

Energie

Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob drei Ethanolhersteller unter Verstoß gegen das EU-Kartellrecht die durch eine Preisberichtsstelle veröffentlichten Ethanol-Benchmarks manipuliert haben.

Betroffen sind die Unternehmen Abengoa S.A. aus Spanien, Alcogroup SA aus Belgien und Lantmännen ek för aus Schweden und ihre Tochtergesellschaften. Sie produzieren, vertreiben und handeln mit Ethanol.

Ethanol ist ein aus Biomasse (z. B. Weizen, Mais oder Zuckerrüben) hergestellter Alkohol, der vor allem als Benzinzusatz und als Biokraftstoff für bestimmte Kraftfahrzeuge genutzt wird. Die Kommission hegt den Verdacht, dass die genannten Unternehmen Absprachen über die Einreichung oder Unterstützung von Geboten getroffen haben, um die von der Preisberichtsstelle Platts veröffentlichten Ethanol-Benchmarks zu manipulieren und dadurch die Preise in die Höhe zu treiben. Sollten diese Praktiken sich bestätigen, läge ein wettbewerbsschädliches Verhalten vor, das die energiepolitischen Ziele der EU durch die erhöhten Preise für erneuerbare Energien und insbesondere im Verkehr genutzte Biokraftstoffe untergräbt. Dies könnte den Einsatz von Biokraftstoffen als Alternative zu fossilen Brennstoffen bremsen und damit negative Folgen sowohl für die Verbraucher als auch die Umwelt bewirken.

Mit der Verfahrenseinleitung durch die Kommission entfällt die Zuständigkeit der mitgliedstaatlichen Wettbewerbsbehörden für die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts. In einer getrennten Untersuchung prüft die Kommission auch, ob Hersteller oder Händler von Bioethanol unter Verstoß gegen Artikel 101 AEUV Preise festgesetzt oder Märkte und Kunden unter sich aufgeteilt haben.

EU-Kommission Pressemitteilung