EU-Kommission eröffnet Verfahren zur eingehenden Prüfung der Marketingmaßnahmen der Agrarmarkt Austria (AMA)

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP), Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz, Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)

Die EU-Kommission hat ein Prüfverfahren eingeleitet, um zu untersuchen, ob die von der Agrarmarkt Austria (AMA) zwischen 1995 und 2008 durchgeführten Marketingmaßnahmen den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entsprechen.

Im Jahr 1999 beschwerten sich zwei Unternehmen über die AMA, worauf im Jahr 2002 die internen Richtlinien für die Marketingmaßnahmen des AMA-Biozeichens und des AMA-Gütesiegels geändert wurden. Die EU-Kommission beschloss daraufhin, die Prüfung der Beschwerde in zwei Verfahren aufzuteilen.

In einem Verfahren (NN 34A/2000) geht es ausschließlich um Maßnahmen hinsichtlich der AMA-Siegel nach der genannten Änderung des Jahres 2002, während das zweite Verfahren (NN 34/2000) die früheren auf die AMA-Siegel angewandten Vorschriften sowie weitere AMA-Marketingmaßnahmen betrifft.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das im Verfahren NN 34A/2000 behandelte Programm erheblich angepasst worden ist, damit es den Vorschriften für staatliche Beihilfen entspricht, und beschloss daher, keine Einwände zu erheben. Diese Entscheidung wurde von den Beschwerdeführern vor dem Gericht erster Instanz angefochten. In seinem Urteil (Rechtssache T-375/04) kam das Gericht zu dem Schluss, „dass die Kommission ein förmliches Prüfverfahren hätte einleiten müssen, da ein Widerspruch zwischen i) dem Wortlaut des zugrunde liegenden AMA-Gesetzes und ii) den neuen internen AMA-Richtlinien sowie den Zusicherungen der österreichischen Behörden bestand“.

Aus diesem Grund hat das Gericht den Beschluss der Kommission für nichtig erklärt. Österreich legte gegen dieses Urteil Einspruch ein. In seinem Urteil vom 27. Oktober 2011 (Rechtssache C-47/10) bestätigte der Gerichtshof jedoch die Schlussfolgerungen des Gerichts erster Instanz in vollem Umfang. Die EU-Kommission muss jetzt ein förmliches Prüfverfahren durchführen, in dem unter anderem „die auf den Widerspruch zwischen den internen Richtlinien und dem ursprünglichen Gesetzestext zurückzuführenden Zweifel geklärt werden“ sollen.

Stellungnahme der EU-Kommission zu diesem Prüfverfahren: „Die AMA ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die dem österreichischen Staat untersteht und die Verwendung von Gütesiegeln und Biozeichen in Österreich überwacht. Des Weiteren übernimmt sie die Planung und Koordinierung von Absatzförderungsmaßnahmen, produziert Informationsmaterial zu Qualitätssicherungsprogrammen und Gütesiegeln und gibt Studien zur Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugung in Auftrag. Die Vermarktungsmaßnahmen für Tätigkeiten in Verbindung mit dem AMA-Gütesiegel und dem AMA-Biozeichen sowie mit generischen Erzeugnissen (z. B. Werbung, Absatzförderung von Qualitätserzeugnissen, Messen, Ausstellungen oder andere Veranstaltungen), die zwischen 1995 und 2008 von der AMA Marketing (einer Tochtergesellschaft der AMA) durchgeführt wurden, weisen offenbar alle Merkmale einer staatlichen Beihilfe auf. Darüber hinaus kann die steuerähnliche Finanzierung der Maßnahmen als Finanzierung aus staatlichen Mitteln angesehen werden. Ausgehend von den begrenzt verfügbaren Informationen hat die Kommission Zweifel, dass die Beihilfe und deren Finanzierung mit dem Binnenmarkt zu vereinbaren sind.“

EU-Kommission Pressemitteilung