EU-Kommission erteilt Zulassungen für 19 gentechnisch veränderte Organismen

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Die Kommission hat am 24. April 2015 zehn Neuzulassungen für genetisch veränderte Organismen (GVO) zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln erteilt, 7 bereits geltenden Zulassungen erneuert und die Einfuhr von 2 GV-Schnittblumensorten genehmigt.
Die Kommission erteilte diese Zulassungen, da diese GVO ein „vollständiges Zulassungsverfahren durchlaufen“ hätten, „das auch eine positive wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) umfasst“. Die Zulassungsbeschlüsse gelten nicht für den Anbau.

Der Geschäftsführer des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Peter Röhrig, bezeichnet das Konzept der „vergleichenden Risikoprüfung“, nach der Gentechnik-Pflanzen geprüft werden, allerdings als veraltet. Dieses würde den spezifischen Gefahren von Gentechnik-Pflanzen nicht gerecht. Ein weiterer Kritikpunkt liege in der Industrienähe der zuständigen EU-Prüfbehörde EFSA. Die Daten, die von der EFSA zur Zulassung der Gentechnik-Pflanzen herangezogen werden, genügten wissenschaftlichen Standards oft nicht, kritisiert Röhrig. „Sie stammten häufig aus der Feder der Unternehmen selbst, würden als Betriebsgeheimnisse unter Verschluss gehalten und könnten daher nicht durch unabhängige Untersuchungen überprüft werden“.

Die Abstimmung der Mitgliedstaaten über die jetzt zugelassenen GVO ergab sowohl im Ständigen Ausschuss als auch im Berufungsausschuss „keine Stellungnahme“, berichtet die Kommission, „da es weder für noch gegen die Zulassung eine qualifizierte Mehrheit gab. Die Kommission hat die ausstehenden Beschlüsse nun erlassen, wozu sie gemäß dem derzeitigen GVO-Rechtsrahmen verpflichtet ist“.

Die Zulassungen gelten 10 Jahre, sie umfassen:

• 10 Neuzulassungen (für die Maissorte MON 87460, die Sojabohnensorte MON 87705, die Sojabohnensorte MON 87708, die Sojabohnensorte MON 87769, die Sojabohnensorte 305423, die Sojabohnensorte BPS‑CV127‑9, die Ölrapssorte MON 88302, die Baumwollsorte T304-40, die Baumwollsorte MON 88913 und die Baumwollsorte LLCotton25xGHB614);

• 7 Erneuerungen bereits geltender Zulassungen (für die Maissorte T25, die Maissorte NK603, die Ölrapssorte GT73, die Baumwollsorte MON 531 x MON 1445, die Baumwollsorte MON 15985, die Baumwollsorte MON 531 und die Baumwollsorte MON 1445);

• 2 GV-Schnittblumen (Nelkensorten IFD-25958-3 und IFD-26407-2).

EU-Kommission Pressemitteilung
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