EU-Kommission: Fertigstellung von "Fit for 55"-Rechtsvorschriften
Mit der Annahme der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der „ReFuelEU Aviation“-Verordnung verfolgt die EU nun rechtsverbindliche Klimaziele, die für alle Schlüsselsektoren der Wirtschaft gelten. Das Gesamtpaket umfasst Emissionsreduktionsziele für ein breites Spektrum von Sektoren, ein Ziel zur Förderung natürlicher Kohlenstoffsenken und ein aktualisiertes Emissionshandelssystem, damit Emissionen begrenzt, Umweltverschmutzung mit einem Preisschild versehen und Investitionen in den ökologischen Wandel mobilisiert werden. Außerdem sieht es soziale Unterstützung für Bürger:innen und kleine Unternehmen vor. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen zu gewährleisten, stellt das CO2-Grenzausgleichssystem sicher, dass für eingeführte Waren in bestimmten Sektoren ein gleichwertiger CO2-Preis gezahlt wird. Die EU hat nun die Zielvorgaben für erneuerbare Energien und Energieeffizienz überarbeitet und wird die Herstellung neuer umweltschädlicher Fahrzeuge bis 2035 auslaufen lassen. Gleichzeitig werden der Ausbau der Ladeinfrastruktur und die Nutzung alternativer Kraftstoffe im Straßen-, See- und Luftverkehr gefördert.
Das "Fit for 55"-Paket wurde im Juli 2021 vorgelegt, um den Anforderungen des EU-Klimagesetzes zu entsprechen, die Netto-Treibhausgasemissionen in Europa bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Das endgültige Legislativpaket soll die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um 57 Prozent senken. Die Richtlinie zur Energiebesteuerung, ein wesentlicher Bestandteil des Fit-for-55-Pakets, muss noch fertiggestellt werden, und die Kommission fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, die Verhandlungen so bald wie möglich abzuschließen.
Die Bepreisung von Kohlenstoff und eine jährliche Emissionsobergrenze sorgen dafür, dass die Verursacher:innen zahlen und die Mitgliedstaaten Einnahmen erzielen, die sie in den grünen Wandel investieren können. Mit dem überarbeiteten EU-Emissionshandelssystem wird die Bepreisung von Kohlenstoffemissionen schrittweise auf neue Wirtschaftszweige ausgedehnt, um deren Emissionsreduzierung zu unterstützen, insbesondere auf den Verkehrs- und Heizölsektor sowie die Schifffahrt.
Die Einigung über die überarbeitete Richtlinie über erneuerbare Energien legt das verbindliche EU-Ziel für erneuerbare Energien für 2030 auf mindestens 42,5 Prozent fest, gegenüber dem derzeitigen Ziel von 32 Prozent. Außerdem wurde vereinbart, dass Europa bis 2030 einen Anteil von 45 Prozent erneuerbarer Energien am EU-Energiemix anstreben wird. Bei der Energieeffizienz-Richtlinie einigten sich die Verhandlungsführer auf ein neues Ziel auf EU-Ebene zur Verbesserung der Energieeffizienz um 11,7 Prozent bis 2030. Die Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, Verbesserungen der Energieeffizienz als Priorität für die von Energiearmut betroffenen Menschen umzusetzen.
Die überarbeitete Verordnung über CO2-Normen wird sicherstellen, dass alle in Europa neu zugelassenen Pkw und Transporter bis 2035 emissionsfrei sein werden. Die neue Verordnung über den Aufbau von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe (AFIR) legt verbindliche Ziele für den Aufbau von Infrastrukturen für das Aufladen von Elektrofahrzeugen und das Betanken von Wasserstoff entlang der europäischen Straßen fest.
Die „ReFuelEU Aviation“-Verordnung enthält EU-weit harmonisierte Vorschriften für die Förderung nachhaltiger Flugkraftstoffe, wobei die Flugkraftstoffanbieter dem Kerosin, das an EU-Flughäfen geliefert wird, einen zunehmenden Mindestanteil nachhaltiger Flugkraftstoffe beimischen müssen. Die „FuelEU Maritime“-Verordnung wird die Einführung erneuerbarer und CO2-armer Kraftstoffe fördern. Dies geschieht durch die Festlegung eines Ziels für die schrittweise Verringerung der jährlichen durchschnittlichen Treibhausgasintensität der an Bord von Schiffen verbrauchten Energie.
Die nächsten Schritte
Die Umsetzung der „Fit for 55“-Rechtsvorschriften beginnt nun in den Mitgliedstaaten. Die Nationalen Energie- und Klimapläne (NECP), die derzeit von den Mitgliedstaaten fertiggestellt werden, müssen diese neuen Rechtsvorschriften integrieren und aufzeigen, wie die Klima- und Energieziele für 2030 auf nationaler Ebene erreicht werden sollen.