EU-Kommission fordert Malta auf, die Finkenjagd einzustellen
Natur & Biodiversität, Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
Die Europäische EU-Kommission hat die Regierung Maltas aufgefordert, die Wiederaufnahme der traditionellen Finkenjagd zu stoppen. Malta hat beschlossen ab 2014 in Abweichung von der EU-Vogelschutzrichtlinie den Lebendfang von sieben Wildfinkenarten wieder zuzulassen. Diese Praxis ist nach den EU-Vorschriften zum Schutz wildlebender Vögel verboten.Die Mitgliedstaaten dürfen nur dann von den strengen Schutzvorschriften abweichen, wenn es keine anderen zufriedenstellenden Lösungen zur Bestandserhaltung gibt und die Bedingungen für solche Abweichungen eingehalten werden. Da es aber im vorliegenden Fall keine Rechtfertigung für dieses Vorgehen gibt, hat die Kommission ein erstes Mahnschreiben an Malta gerichtet, in dem die Regierung aufgefordert wird, die einschlägigen EU-Vorschriften einzuhalten und innerhalb eines Monats zu bestätigen, dass der Aufforderung entsprochen wurde.
In Europa geht der Bestand zahlreicher wildlebender Vogelarten zurück, und in bestimmten Fällen ist der Rückgang besonders ausgeprägt. Dies beeinträchtigt das biologische Gleichgewicht und ist eine ernsthafte Gefahr für die natürliche Umwelt.
Im Beitrittsvertrag wurde Malta eine Übergangsregelung zur allmählichen Einstellung der Finkenjagd eingeräumt, wobei die Zeit berücksichtigt wurde, die für die Einführung eines Programms zur Zucht in Gefangenschaft notwendig war. Die Übergangsregelung lief 2008 aus.
Im vorliegenden Fall geht es um den Lebendfang folgender sieben Finkenarten: Buchfink, Hänfling, Stieglitz, Grünfink, Kernbeißer, Girlitz und Zeisig.