EU-Kommission fordert Österreich auf, den Zugang zu Gerichten in Bezug auf umweltrelevante Entscheidungen zu verbessern
Umweltrecht
Auch im Oktober hat die Europäische Kommission wieder rechtliche Schritte gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht ordnungsgemäß nachkommen.Die Kommission hat am 17. Oktober 2013 insgesamt 108 Beschlüsse gefasst, darunter über zwölf mit Gründen versehene Stellungnahmen und fünf Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union. Die Mehrheit der Stellungnahmen und Klagen betrifft umweltrelevante Belange.
Einige Beispiele:
Die Europäische Kommission verklagt Bulgarien, „weil seltene Lebensräume und wichtige Arten dort nicht geschützt werden. Es geht konkret um die Region Kaliakra, die auf der Route der Zugvögel liegt und Rastplatz für stark gefährdete Vogelarten ist. Dort wurden zahlreiche Windräder und andere Anlagen ohne angemessene Bewertung ihrer Umweltfolgen genehmigt“.
Die Europäische Kommission verklagt Deutschland „wegen einer Lücke in seinen Rechtsvorschriften über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Nach EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten für Beschlüsse, die im Kontext der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und der Richtlinie über Industrieemissionen gefasst wurden, ein rechtliches Überprüfungsverfahren sicherstellen. Die Kommission ist besorgt, dass die Lücken, die im deutschen Recht in diesem Bereich offenbar bestehen, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Gerichten beeinträchtigen könnten.“
Die Europäische Kommission fordert Österreich auf, „die Vorschriften zur Regelung des Zugangs zu Gerichten in Bezug auf umweltrelevante Entscheidungen zu verbessern. Gemäß der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfungen können Bürgerinnen und Bürger die gerichtliche Überprüfung einer Entscheidung beantragen, die unter die Richtlinie fällt. Die Kommission ist jedoch nicht überzeugt, dass die in Österreich diesbezüglich geltenden Vorschriften Einzelpersonen ausreichende Rechte zugestehen. Die Kommission ist besonders besorgt über die Beschränkungen der Rechte von Einzelpersonen, was die Anfechtung von Entscheidungen über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung angeht. Reagiert Österreich nicht binnen zwei Monaten, kann Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht werden.“
Weitere mit Gründen versehene Stellungnahmen zu umweltrelevanten Themen wurden an die Tschechische Republik und Rumänien übermittelt (Energieeffizienz von Gebäuden), an Zypern und Estland (Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten), Dänemark (Bewirtschaftungspläne für Gewässereinzugsgebiete) sowie an Finnland und Polen (Industrieemissionen).