EU-Kommission fordert Österreich zur Wahrung der Bürgerrechte auf

Die EU-Kommission hat Österreich aufgefordert, die EU-Richtlinie über das „Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten“ binnen zwei Monaten umzusetzen. Falls Österreich dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann die EU-Kommission den Staat beim Gerichtshof der Europäischen Union verklagen. Es handelt sich hiermit schon um die zweite Aufforderung, die in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ an die Regierung geschickt wurde.

Die EU-Kommission kritisiert, dass „Österreich den Angehörigen des „erweiterten“ Familienkreises eines EU-Bürgers, der in einen anderen Mitgliedstaat umgezogen ist, nicht die in der Richtlinie vorgesehenen Rechte (gewährt). Angehörige des erweiterten Familienkreises sind z. B. Onkel/Tanten oder Cousins/Cousinen eines EU-Bürgers, die in ihrem Herkunftsland finanziell von ihm abhängig sind.

Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten die persönlichen Umstände dieser Personen genau untersuchen und eine Verweigerung von Einreise oder Aufenthalt begründen. Wurde ihnen die Einreise und der Aufenthalt gestattet, so genießen sie sämtliche von der Richtlinie zugestandenen Rechte (d. h. Schutz gegen Ausweisung, Recht auf Aufnahme einer Beschäftigung usw.).

Nach österreichischem Recht wird Angehörigen des erweiterten Familienkreises keine „Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige eines EU-Bürgers“, sondern eine „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ ausgestellt, die nur für ein Jahr gültig ist (und nicht, wie in der Richtlinie vorgesehen, für fünf Jahre bzw. den vorgesehenen Zeitraum des Aufenthalts des EU-Bürgers, wenn dieser Zeitraum kürzer als fünf Jahre ist).

Sie können auch nicht automatisch eine Beschäftigung aufnehmen, sondern müssen um eine spezielle Bewilligung ansuchen, die ihnen Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt, sofern weitere Bedingungen erfüllt sind. Das österreichische Recht ist also nicht vollständig mit der Richtlinie konform.“

EU-Kommission Pressemitteilung
Richtlinie 2004/38/EG (pdf)