EU-Kommission fordert von Österreich vollständige Umsetzung der Vorschriften über den Binnenschiffsverkehr
Umweltrecht
Die Europäische Kommission hat Österreich am 26. Februar 2015 aufgefordert, die Verordnung über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr (Verordnung EU Nr. 1177/2010) für Personenverkehrsdienste mit Ein- bzw. Ausschiffung in österreichischen Häfen vollständig umzusetzen.„Weder hat Österreich bisher eine nationale Stelle zur Bearbeitung von Passagierbeschwerden eingerichtet, noch hat es Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung festgelegt. Die Verordnung regelt die Rechte von Passagieren in der Binnenschifffahrt in der EU und kann nicht vorschriftsmäßig durchgesetzt werden, solange die beiden angemahnten Anforderungen nicht erfüllt sind. Sie trat am 6. Januar 2011 in Kraft, und die Mitgliedstaaten sind seit dem 18. Dezember 2012 verpflichtet, sie anzuwenden. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens.“
Österreich hat zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung zu gewährleisten. Andernfalls kann die Kommission das Land vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.