EU-Kommission führt mehr Transparenz als Kriterium für Gewährung staatlicher Beihilfen ein
Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)
Die Europäische Kommission hat heute, Mittwoch, eine Mitteilung angenommen, mit der die Transparenzanforderungen für alle kürzlich geänderten Beihilfevorschriften harmonisiert werden.„Gewähren die Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen von über 500.000 Euro, so müssen sie dies auf einer speziellen Webseite bekanntgeben. Veröffentlicht werden müssen unter anderem der Name des Beihilfeempfängers und die Höhe der gewährten Beihilfen. Ferner muss angegeben werden, ob es sich beim Empfänger um ein KMU oder um ein großes Unternehmen handelt, wo der Empfänger seinen Sitz hat und welcher Branche er angehört. Darüber hinaus ist die Art der Beihilfe, das Datum der Gewährung und die Rechtsgrundlage zu nennen.“
„Die Informationen müssen innerhalb von sechs Monaten ab Gewährung der Beihilfe auf nationalen oder regionalen Websites veröffentlicht werden. Die vollständige und rechtzeitige Veröffentlichung der verlangten Angaben ist eine Bedingung für die Rechtmäßigkeit der Beihilfe. Die Transparenzvorschriften gelten auch für steuerliche Beihilfen, wobei die Wahrung des Steuergeheimnisses durch besondere Vorschriften gewährleistet wird. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Website und ein geeignetes System für die Erfassung der benötigten Daten einzurichten.“