EU-Kommission genehmigt österreichisches Ökostromgesetz

Klima & Energie

Förderprogramm für Erneuerbare Energien steht im Einklang mit den Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen von 2008.

Die Europäische Kommission hat letzte Woche ihre Überprüfung des österreichischen Ökostromgesetzes 2012 positiv abgeschlossen. Sie kommt zu dem Schluß, “dass das Vorhaben Österreichs, die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energieträgern zu fördern, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht, weil es klare Anreize für einen immer stärkeren Einsatz erneuerbarer Energieträger bietet und Sicherheitsmaßnahmen gegen Wettbewerbsverzerrungen enthält”.

Die Kommission wollte mit der Prüfung “sicherstellen, dass die Beihilfe nicht zu einer Überkompensation der Zusatzkosten durch den Ökostromverbracuh führt”.

Das Ökostromgesetz 2012 enthält im Gegensatz zur Fassung von 2008 keine Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen. Die mit der in der Maßnahme von 2008 vorgesehen Ausnahme für energieintensive Verbraucher verknüpfte Beihilfe wurde im November 2009 als nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen.

EU-Kommission Pressemitteilung