EU-Kommission genehmigt Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien in Luxemburg und Malta
Die EU-Kommission hat Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien in Luxemburg und Malta genehmigt.
Im September 2015 meldete Luxemburg seine Pläne zur Förderung der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen bei der Kommission zur Genehmigung an. Mit der luxemburgischen Regelung werden Prämienzahlungen an die Betreiber von Windkraft-, Solar-, Biogas-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen eingeführt. Die Gesamtmittelausstattung der Maßnahme wird rund 150 Millionen betragen, die im Zeitraum 2016-2020 ausgezahlt werden sollen.
Im Dezember 2015 meldete Malta Pläne zur Förderung des Betriebs von Photovoltaik- und Onshore-Windkraftanlagen zur Genehmigung an. Die Beihilfen sollen in Form einer Prämie gewährt werden, die zusätzlich zum Marktpreis gezahlt werden soll. Den Plänen zufolge kann für Onshore-Windkraftanlagen auch eine Förderung beantragt werden, wenn für einen förderfähigen Standort während der Laufzeit der Regelung eine Baugenehmigung erteilt wird. Die Gesamtmittelausstattung der Maßnahme wird rund 140 Millionen betragen, die im Zeitraum 2016-2020 ausgezahlt werden sollen.
Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahmen die Verbreitung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms fördern und Luxemburg und Malta dabei unterstützen werden, ihre für 2020 gesetzten Ziele im Bereich erneuerbarer Energien zu erreichen. Im Einklang mit den Leitlinien erhalten Betreiber von Anlagen mit einer Stromerzeugungskapazität von mehr als 500 kW keinen Einspeisetarif, sondern marktbasierte Prämien. Bei beiden Regelungen ist gewährleistet, dass die durch die öffentliche Förderung möglicherweise verursachte Verfälschung des Wettbewerbs so gering wie möglich gehalten wird.
EU-Kommission Pressemitteilung