EU-Kommission: Glyphosat - Verlängerung der Zulassung nicht konsensfähig
Die erforderliche Mehrheit für die Annahme (oder Ablehnung) des Vorschlags wurde nicht erreicht. Daher wird der Vorschlag, der sich auf eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stützt, dem Berufungsausschuss vorgelegt. Der Ausschuss wird voraussichtlich in der ersten Novemberhälfte über den Kommissionsvorschlag beraten und abstimmen. Eine Entscheidung über die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat muss bis zum 14. Dezember 2023 getroffen werden, da die derzeitige Zulassung am 15. Dezember 2023 ausläuft.
Position der Umweltorganisation GLOBAL 2000
Die EU-Mitgliedsstaaten konnten keine qualifizierte Mehrheit für die Erneuerung der Zulassung von Glyphosat erzielen. GLOBAL 2000 und das Europäische Pestizid-Netzwerk PAN Europe begrüßen dieses Ergebnis. GLOBAL 2000 sieht die Nicht-Zulassung der Mitgliedstaaten von Glyphosat als Misstrauensvotum gegen die EU-Zulassungsbehörden EFSA und ECHA. Die Behörden haben Glyphosat einen Freibrief erteilt, obwohl unabhängige Studien und teilweise auch die Studien der Hersteller deutlich zeigen, dass Glyphosat die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung nicht erfüllt. Außerdem stehen die Antragsteller im Verdacht, unvorteilhafte Studien und Daten zurückgehalten zu haben. In den kommenden Wochen werden die Mitgliedsstaaten erneut zur Abstimmung über den Vorschlag der EU-Kommission zur Wiederzulassung eingeladen. Es wird erwartet, dass die Kommission den Vorschlag anpassen wird. Sollte erneut keine qualifizierte Mehrheit erreicht werden, liegt die Entscheidung allein bei der Kommission. Am 25. Oktober werden auf der internationalen wissenschaftlichen Konferenz Umwelt, Arbeit und Gesundheit im 21. Jahrhundert in Bologna neue Forschungsergebnisse aus der multi-institutionellen Global Glyphosate-Study vorgestellt. Die dort präsentierten Daten stammen aus der umfassendsten unabhängigen toxikologischen Studie, die jemals über Glyphosat und glyphosat-haltige Herbizide durchgeführt wurde.
Position des Deutschen Naturschutzrings
Mit der Nicht-Einigung der EU-Mitgliedstaaten wird deutlich, dass eine Verlängerung des Totalherbizids Glyphosat in der EU nicht konsensfähig ist. Dies ist ein wichtiges Signal für eine naturverträglichere Landwirtschaft. Denn um das Artensterben einzudämmen, muss der Pestizideinsatz drastisch reduziert werden. Gerade die besonders schädlichen Totalherbizide wie Glyphosat müssen dauerhaft vom Markt genommen werden. Der Wirkstoff hat nicht nur verheerende Auswirkungen auf die Biodiversität sowie auf Böden und Gewässer, sondern bringt nachweislich auch gesundheitliche Schäden mit sich.
Glyphosat-Patt: Misstrauensvotum der Mitgliedsstaaten gegen Zulassungsbehörden