EU-Kommission: Green Claims Richtlinie
Die betroffenen Politikbereiche sind die Umwelt- und Klimapolitik. Ziel der Initiative ist es, das Umweltschutzniveau zu erhöhen und dazu beizutragen, den grünen Übergang zu einer kreislauforientierten, sauberen und klimaneutralen Wirtschaft in der EU zu beschleunigen, Verbraucher und Unternehmen vor "Greenwashing" zu schützen und den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, sich zu informieren.
Der Vorschlag stützt sich auf Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der für Maßnahmen gilt, die darauf abzielen, das Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten, wobei Umweltschutz beachtet werden soll. Dieser zielt daher darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarktes für Wirtschaftsakteur:innen und die Verbraucher:innen, die sich auf Umweltangaben verlassen, zu gewährleisten. Die in dieser Richtlinie vorgeschlagenen Maßnahmen werden das Umweltschutzniveau erhöhen und gleichzeitig zu einer weiteren Harmonisierung bei der Regulierung umweltbezogener Angaben führen und eine Fragmentierung des Marktes aufgrund unterschiedlicher nationaler Ansätze vermeiden, die ohne Vorschriften auf EU-Ebene eingeführt wurden oder werden würden. Die Initiative umfasst ein Budget von insgesamt ca. 25 Mio. EUR bis 2027 (im Rahmen des aktuellen MFR).
Greenpeace nimmt Stellung zu der neuen Verordnung und sieht zahlreiche Mängel
Es gibt einen enormen Zuwachs an Greenwashing. Unternehmen versuchen, sich Wettbewerbsvorteile zu erschleichen, indem sie sich das grüne Mäntelchen umhängen. Die Green Claims Verordnung hätte hier einen Riegel vorschieben sollen. Diese Chance wurde mit dem Entwurf vertan. Viele Regelungen sind nicht ausreichend und Detailfragen werden erst ausgearbeitet. Es braucht dringend eine Nachbesserung des Entwurfs durch Kommission und Rat, sonst bleibt er wirkungslos. Einige Punkte der Verordnung bewertet die Umweltschutzorganisation trotzdem als positiv. Grüne Werbeversprechen dürfen nur dann getätigt werden, wenn sie den Kriterien der Verordnung entsprechen. Unternehmen müssen sich etwa mit ihren Behauptungen auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse stützen, genaue Informationen verwenden und einschlägige internationale Normen berücksichtigen. Auch Gütezeichen müssen zukünftig nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern einen zusätzlichen ökologischen Mehrwert bringen.
Die Verordnung lässt aber wesentliche Punkte ungeklärt. Unternehmen können weiterhin ihre eigenen Labels kreieren, ohne dass diese von Kontrollstellen überprüft werden müssen. Soziale Aspekte finden keine Beachtung. Ein Produkt oder eine Dienstleistung könnte also auch zukünftig als “grün” bezeichnet werden, obwohl es Kinderarbeit oder Zwangsarbeit beinhaltet. Hält sich ein Unternehmen nicht an die Vorgaben der Verordnung, kann es Strafen entgehen, wenn es bis zu 30 Tagen nach der Beschwerde die Werbung ändert. Außerdem ist die Bezeichnung Klimaneutralität nach wie vor erlaubt, auch wenn ausgewiesen werden muss, wenn sie durch CO2 Kompensation erreicht wurde. Damit werden Unternehmen weiter dazu verleitet, sich aus ihren Emissionen freizukaufen, anstatt diese zu reduzieren.
Die Green Claims Verordnung ist nur ein kleiner Teil der Umweltschutzmaßnahmen. Ein Verbot von Werbung und Sponsoring von fossilen Unternehmen, ein starkes Lieferkettengesetz und eine konsequente Umsetzung des Waldschutzgesetzes sind Maßnahmen, um der Arten- und Klimakrise zu begegnen.