EU-Kommission: Konsultation zu Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Die Europäische Kommission hat eine erste Aufforderung zur Stellungnahme zu den Regeln für die Umsetzung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) während der Übergangsphase veröffentlicht, die am 1. Oktober dieses Jahres beginnt und bis Ende 2025 läuft. Der Entwurf der Durchführungsverordnung enthält Einzelheiten zu den Berichterstattungspflichten und den Informationen, die von den EU-Importeur:innen von CBAM-Waren verlangt werden, sowie die vorläufige Methode zur Berechnung der während des Herstellungsprozesses von CBAM-Waren freigesetzten integrierten Emissionen.

In der Übergangsphase der CBAM müssen die Händler:innen nur über die Emissionen berichten, die in ihren Importen enthalten sind, die dem Mechanismus unterliegen, ohne einen finanziellen Ausgleich zu zahlen. Dies gibt den Unternehmen Zeit, sich vorzubereiten, und liefert die notwendigen Informationen für die Feinabstimmung der endgültigen Methode bis 2026. Der Entwurf der Durchführungsverordnung sieht eine gewisse Flexibilität vor, wenn es um die Werte geht, die zur Berechnung der in den Einfuhren enthaltenen Emissionen verwendet werden. Im ersten Jahr der Umsetzung können die Unternehmen zwischen drei Arten der Berichterstattung wählen: vollständige Berichterstattung nach der neuen Methode (EU-Methode), Berichterstattung auf der Grundlage gleichwertiger nationaler Systeme von Drittländern und Berichterstattung auf der Grundlage von Referenzwerten. Ab dem 1. Januar 2025 wird nur noch die EU-Methode akzeptiert.

Dieser schrittweise Ansatz wird den Hersteller:innen Zeit geben, sich auf vorhersehbare Weise anzupassen. Die Kommission entwickelt außerdem spezielle IT-Tools, die den Importeur:innen bei der Durchführung und Meldung dieser Berechnungen helfen sollen, sowie ausführliche Anleitungen, Schulungsmaterialien und Tutorials, um die Unternehmen zu unterstützen, wenn der Übergangsmechanismus beginnt. Während die Importeur:innen aufgefordert werden, ab dem 1. Oktober 2023 Daten für das vierte Quartal zu erheben, muss ihr erster Bericht erst Ende Januar 2024 vorgelegt werden.

In einem völlig transparenten Verfahren hat die Kommission bei der Ausarbeitung der Berichtspflichten eine Expert:innengruppe unter umfassender Einbeziehung von Drittländern, Interessengruppen und der Industrie informell konsultiert.

Die öffentliche Konsultation kann online durchgeführt werden, und Rückmeldungen von Unternehmen, Hochschulen, der Zivilgesellschaft und der breiten Öffentlichkeit sind bis zum 11. Juli möglich.

Die nächsten Schritte

Die Durchführungsverordnung wird von der Kommission im Spätsommer 2023 nach einer Abstimmung im CBAM-Ausschuss, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, förmlich angenommen werden.


The Carbon Border Adjustment Mechanism starts applying in its transitional phase as of 1 October: Commission consults on reporting obligations