EU-Kommission legt Aktionsplan für Umweltschutz vor
25. Jän 18
Die Europäische Kommission hat am vergangenen Freitag einen Aktionsplan für die Einhaltung von EU-Vorschriften im Umweltbereich veröffentlicht. Der Aktionsplan enthält Maßnahmen, um die EU-Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, EU-Umweltvorschriften zu fördern, zu überwachen und durchzusetzen. Auf diese Weise sollen Verschmutzung und Umweltschäden verhindert werden.
Alle WirtschaftsteilnehmerInnen, Versorgungsunternehmen, Land- und ForstwirtInnen, JägerInnen und andere Akteuren müssen die geltenden Umweltvorschriften einhalten. Das garantiere EU-weite gleiche Wettbewerbsbedingungen und führe zu sauberem Wasser, sauberer Luft, einer sicheren Abfallentsorgung und einer gesunden Natur, so die Kommission.
In den Jahren 2018 und 2019 müssen EU-Länder neun Maßnahmen umsetzen. Die EU-Kommission richtet auch eine hochrangige Expertengruppe aus VertreterInnen der Mitgliedstaaten und aus europäischen Umweltverbänden ein, um die Maßnahmen durchführen zu können.
Im Geiste des Aktionsplans ließe sich eine Entscheidung des EU-Umweltkommissars Karmenu Vella deuten: Er bestellt am 30. Januar die zuständigen MinisterInnen von neun Mitgliedstaaten nach Brüssel ein, die seit Langem gegen die EU-Luftqualitätsrichtlinie verstoßen. Auch Deutschlands Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) ist voraussichtlich dabei. [aw]
Mitteilung der EU-Kommission zum Aktionsplan