EU-Kommission legt Vorschläge zur Unterzeichnung und zum Abschluss des EU-Kanada-Handelsabkommens CETA vor

Die Europäische Kommission hat dem Rat der Europäischen Union am 5. Juli 2016 die förmlichen Vorschläge zur Unterzeichnung und zum Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada – allgemein als „umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen“ bzw. „CETA“ („Comprehensive Economic and Trade Agreement“) bekannt – vorgelegt.

Die Kommission hat beschlossen, das CETA-Abkommen als „gemischtes“ Abkommen vorzuschlagen. „Sie tut dies unbeschadet ihrer rechtlichen Einschätzung, die sie unlängst im Zusammenhang mit einem derzeit vom Europäischen Gerichtshof geprüften Fall, nämlich dem zwischen der EU und Singapur geschlossenen Handelsabkommen, dargelegt hat“, schreibt die Kommission in einer Pressemitteilung.

„Sobald der Rat grünes Licht gibt und die Zustimmung des Europäischen Parlaments vorliegt, wird das Abkommen vorläufig angewandt werden können“, schreibt die EU-Kommission.

Mit dem CETA-Abkommen soll ein neues Investitionsgerichtssystem eingeführt werden. „Das CETA ist ein wichtiger Schritt in Richtung auf das letztlich von der EU angestrebte Ziel, nämlich die Schaffung eines Investitionsgerichts mit weltweiter Zuständigkeit“, schreibt die EU-Kommission.

Das CETA-Abkommen wird von zahlreichen europäischen Konsumenten- und Umweltschutzorganisationen scharf kritisiert. Kommissionspräsident Juncker wollte eigentlich die nationalen Parlamente in die Ratifizierung des Abkommens miteinbeziehen. „Die EU-Kommission hat nun offenbar eingesehen, dass es gerade in der momentanen Situation und im Angesicht von BREXIT nicht förderlich ist, die nationalen Parlamente außen vor zu lassen“, schreibt Global 2000 in einer Pressemitteilung.

Heidemarie Porstner, TTIP- und CETA-Sprecherin der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 sagt, "CETA enthält viel zu viele Tücken, als dass man dem Vertrag zustimmen könnte. Diese Inhalte wurden in den zahlreichen Debatten um den Prozess der Zustimmung zu CETA aber völlig außer Acht gelassen. Nach wie vor gilt: Sieht man sich den Vertragstext genau an, kann man nur zu der Überzeugung kommen, dass CETA an sich nicht zugestimmt werden kann, wenn man sich nicht von Umweltschutz, ArbeitnehmerInnenrechten oder sicheren Lebensmitteln verabschieden möchte. Eine weitschweifige Diskussion um Verfahrensdetails lenkt nur von den gefährlichen Inhalten des Abkommen ab."

Das eigentliche Problem im Kern von CETA bleibt bestehen, informiert Global 2000: Es gibt keine wirklich fundierten Studien seitens der EU-Kommission, die belegen würden, dass CETA tatsächlich von Vorteil für die EU wäre und wie sich CETA auf besonders sensible Bereiche wie Umweltschutz, ArbeitnehmerInnenschutz und Lebensmittelsicherheit der EU und deren Mitgliedsstaaten auswirken würde.

"Gerade das Kapitel der Regulierungszusammenarbeit hebelt alle schönen Versprechungen der EU-Kommission komplett aus: Gefährliche Chemikalien zu verbieten, würde mit CETA noch viel schwieriger werden, als es heute schon ist. Das Kapitel zu Gentechnik ist so formuliert, dass ganz leicht den Interessen der Industrie nachgekommen werden kann. Die Zugeständnisse für die Öffnung des Rind- und Schweinefleischsektors bringen gerade Länder mit klein strukturierter Landwirtschaft massiv in ökonomische Bedrängnis. Wie bei TTIP hat die EU-Kommission verabsäumt, einen offenen und ehrlichen Diskurs zu CETA zu führen. Und jetzt soll das Abkommen mit Gewalt auf Biegen und Brechen durchgebracht werden. Wir appellieren an die österreichische, aber auch an alle anderen Bundesregierungen der EU-Mitgliedsstaaten: Lasst euch nicht über den Tisch ziehen. Die Menschen wollen dieses Abkommen nicht, und das aus vielen guten Gründen", sagt Heidemarie Porstner.

Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird das CETA auf vorläufiger Basis angewendet werden. Voraussetzung für das eigentliche Inkrafttreten ist der Abschluss des Abkommens durch die EU – im Wege eines Ratsbeschlusses mit Zustimmung des Europäischen Parlaments – sowie durch alle Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen nationalen Ratifizierungsverfahren, informiert die EU-Kommission.

„Wie viel die nationalen Parlamente am Ende tatsächlich noch verhindern können, sollte CETA von EU-Ministerrat und EU-Parlament durchgewunken werden, ist sehr fraglich“, so Global 2000. „Das Rechtsgutachten des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes der Parlamentsdirektion geht davon aus, dass dann nur mehr jene Bereiche blockiert werden könnten, die auf nationaler Ebene wirksam würden. Der Großteil von CETA würde dann trotzdem in Kraft treten und den Boden für TTIP bereiten.“

 

EU-Kommission Pressemitteilung

Global 2000 Pressemitteilung