EU- Kommission leitet eingehende Untersuchung einer ungarischen Investition in das Kernkraftwerk Paks II ein
Energie
Die Europäische Kommission hat eine eingehende beihilferechtliche Untersuchung der Pläne Ungarns eingeleitet, Finanzmittel für den Bau zweier neuer Kernreaktoren in Paks bereitzustellen.Die Kommission wird „insbesondere prüfen, ob ein privater Investor das Projekt zu vergleichbaren Bedingungen finanziert hätte oder ob Ungarns Investition eine staatliche Beihilfe darstellt. Kommt die Kommission zu dem Schluss, dass das Projekt eine staatliche Beihilfe beinhaltet, wird sie untersuchen, ob es in seiner geplanten Form zu Wettbewerbsverzerrungen insbesondere auf dem ungarischen Energiemarkt führen würde.“
„Um mit EU-Vorschriften vereinbar zu sein, muss eine Beihilfe im Hinblick auf die verfolgten Ziele angemessen sein und ein echtes Marktversagen beheben, wenn das Projekt nicht ausschließlich unter marktwirtschaftlichen Bedingungen ohne staatliche Unterstützung durchgeführt werden könnte. Die von Ungarn getätigte Investition muss zudem eine angemessene Rendite erzielen. Mit der Einleitung einer eingehenden Untersuchung erhalten Dritte Gelegenheit, zu der Maßnahme Stellung zu nehmen. Die Untersuchung wird ergebnisoffen geführt.“