EU-Kommission: Malta soll Wildvögel besser schützen

Natur & Biodiversität

Die EU-Kommission fordert von Malta einen besseren Schutz von wildlebenden Vögeln, die im Herbst über seine Inseln ziehen. Das Land würde nach wie vor die Vogelschutzrichtlinie verletzten, die großangelegte und nicht selektive Methoden des Vogelfangs verbietet. Laut Mitteilung der Kommission verletzt Malta die Bestimmungen der Richtlinie sowie deren Ausnahmeregelungen.

Malta gestattet nach wie vor jeden Herbst den Fang von vier nach EU-Recht geschützten Vogelarten, nämlich der Turteltaube, der Wachtel, des Goldregenpfeilers und der Singdrossel.
Die Kommission fordert von Malta eine Gewährleistung, dass nur eine geringe Zahl Vögel gefangen werden, nur eine selektive Auswahl der von der Ausnahme erfassten Arten getroffen wird, und es eine strenge Überwachung der Fangbedingungen gibt.

Die EU-Kommission hat jetzt an Malta eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, in der sie das Land auffordert, die einschlägigen Vogelschutzbestimmungen ordnungsgemäß umzusetzen. Erteilt Malta binnen zwei Monaten nach Erhalt der Stellungnahme keine zufriedenstellende Antwort, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

EU-Kommission Pressemitteilung (en)
Informationen zur Vogelschutzrichtlinie (en)