EU-Kommission: Modernisierung der Beihilfenkontrolle

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

„Der Entwurf der neuen Vorschriften für staatliche Beihilfen in der Land- und Forstwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raums (Gruppenfreistellungsverordnung und Rahmenregelung) ist jetzt in allen Amtssprachen der EU online verfügbar“, informiert die EU-Kommission in einer Pressemitteilung. „Die neuen Vorschriften wurden noch nicht von der Kommission angenommen. Diese Entwürfe werden zur Information von Einrichtungen, Behörden, Organisationen, Unternehmen und Bürgern veröffentlicht, die bis zum 24. März 2014 Stellung dazu nehmen können. Durch die Überarbeitung sollen die staatlichen Beihilfen modernisiert und an die neue Gemeinsame Agrarpolitik angepasst werden.“

Die Überarbeitung der Vorschriften für staatliche Beihilfen ist Teil einer allgemeinen Initiative zur Modernisierung der Beihilfenkontrolle. Diese „soll auch der Festlegung der Vorschriften für staatliche Beihilfen dienen, die nach der Vereinbarung einer neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Dezember 2013 im Hinblick auf die maximale Effizienz dieser Politik, vor allem ihres Pfeilers „Entwicklung des ländlichen Raums“, erforderlich sind.“

Der jetzt veröffentlichte Entwurf wird Mitte März 2014 mit den Mitgliedstaaten erörtert. Er wird dann – auch auf der Grundlage der während des gesamten Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen – weiter entwickelt, informiert die Kommission. Die neuen Vorschriften sollen am 1. Juli 2014 in Kraft treten.

EU-Kommission Pressemitteilung
Entwurf und Abgabe der Stellungnahmen