EU-Kommission muss Zusammensetzung von Glyphosat veröffentlichen

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am Mittwoch, 9. Oktober 2013, entschieden, dass die EU-Kommission Informationen über die Zusammensetzung zugelassener Pestizide und Herbizide veröffentlichen muss. Damit gab das Gericht einer Klage des Pesticid Action Network (PAN) Europe und von Greenpeace Niederlande recht.

2011 hatte die EU-Kommission den beiden Umweltorganisationen den Zugang zu Berichten über die Zusammensetzung des Herbizids Glyphosat verwehrt. Die EU-Richter urteilten nun, dass die Kommission damit gegen die Aarhus-Konvention verstoßen habe. Diese regelt, dass Informationen über alle Umwelteinträge und Emissionen öffentlich gemacht werden müssen.

PAN Europe begrüßte das Urteil, da Verunreinigungen und Zusatzstoffe von Pestiziden der Umwelt großen Schaden zufügen könnten. [Quelle: DNR]

Quelle: Website DNR
Klageschrift (PDF)
Urteil vom 8. Oktober
Aarhus-Konvention (engl.)