EU-Kommission: Nachhaltiges Finanzwesen

Der Übergang zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft bis 2050 bietet Unternehmen und Bürger:innen in der gesamten EU neue Chancen. Viele Unternehmen und Investoren haben bereits einen nachhaltigen Weg eingeschlagen, wie das wachsende Volumen nachhaltiger Investitionen zeigt. Allerdings stehen Unternehmen und Investoren bei diesem Übergang auch vor Herausforderungen.

Mit dem neuen Paket soll daher sichergestellt werden, dass der EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen weiterhin die Unternehmen und den Finanzsektor unterstützt und gleichzeitig die private Finanzierung von Übergangsprojekten und -technologien fördert. Insbesondere nimmt die Kommission zusätzliche Tätigkeiten in die EU-Taxonomie auf und schlägt neue Vorschriften für Anbieter von Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings) vor, die die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Investitionen erhöhen werden. Mit dem Paket soll sichergestellt werden, dass der Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen Unternehmen zugutekommt, die in ihren Übergang zur Nachhaltigkeit investieren wollen. Zudem soll das Paket die Nutzung des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen erleichtern und dabei weiterhin einen wirksamen Beitrag zu den Zielen des europäischen Grünen Deals leisten. Die Kommission hat eine Reihe neuer EU-Taxonomiekriterien für Wirtschaftstätigkeiten genehmigt, die einen wesentlichen Beitrag zu nicht klimabezogenen Umweltzielen leisten: nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. ESG-Ratings spielen auf dem EU-Markt für nachhaltige Finanzierungen eine wichtige Rolle, da sie Anlegern und Finanzinstituten beispielsweise Aufschluss darüber geben, wie sich Anlagestrategie und Risikomanagement mit Blick auf ESG-Faktoren gestalten. Am ESG-Ratingmarkt mangelt es derzeit an Transparenz. Die Kommission schlägt daher eine Verordnung vor, um die Zuverlässigkeit und Transparenz von ESG-Ratings zu verbessern. Neue organisatorische Grundsätze und klare Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten werden für mehr Integrität hinsichtlich der Tätigkeiten von ESG-Ratinganbietern sorgen. Diese neuen Vorschriften werden Anleger in die Lage versetzen, bei nachhaltigen Investitionen fundiertere Entscheidungen zu treffen. Die Kommission legt außerdem einen Überblick über die jüngsten Maßnahmen und Instrumente vor, die vorgeschlagen wurden, um die zentralen Aspekte der Umsetzung und die von den Interessenträgern aufgeworfenen Fragen anzugehen. In einem ersten Schritt hat die Kommission kürzlich eine Reihe gezielter Maßnahmen und Initiativen ausgearbeitet, damit die Vorschriften noch besser genutzt werden können und die Interessenträger bei der Umsetzung unterstützt werden. Außerdem veröffentlicht die Kommission einen Benutzerleitfaden zur EU-Taxonomie für Laien.

Die delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie werden grundsätzlich gebilligt, und – sobald sie in allen Amtssprachen der EU vorliegen – angenommen und dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung übermittelt. Sie werden voraussichtlich ab Januar 2024 Anwendung finden. Was den Vorschlag für eine Verordnung über Anbieter von ESG-Ratings betrifft, so wird die Kommission nun Gespräche mit dem Parlament und dem Rat aufnehmen.
 

Nachhaltiges Finanzwesen: Kommission geht weitere Schritte zur Förderung von Investitionen in eine nachhaltige Zukunft