EU-Kommission: Neue Euro-7-Norm gegen Verkehrsemissionen

Die Europäische Kommission hat am 10. November einen neuen Vorschlag für Euro-7-Normen zur Verringerung der Schadstoffemissionen von Fahrzeugen und zur Verbesserung der Luftqualität eingebracht. Die Regelung ist strenger als bisherige und soll länger gelten. Zudem werden zum ersten Mal auch Emissionen von Bremsen und Reifenabrieb geregelt.

Der Vorschlag betrifft Emissionen aus Endrohren sowie von Bremsen und Reifen. Sie soll dazu beitragen, die neuen, strengeren Luftqualitätsnormen zu erreichen, welche die EU-Kommission erst im Oktober vorgeschlagen hat. Ab 2035 gelte zwar das Aus für neue Verbrenner, aber es könnten auch 2050 noch mehr als 20 Prozent der Autos und Transporter sowie mehr als 50 Prozent der schwereren Fahrzeuge auf den Straßen weiterhin Abgase ausstoßen. Darüber hinaus verursachten batteriebetriebene E-Fahrzeuge auch eine Verschmutzung durch Bremsen und Mikroplastik durch Reifen. Mittels Euro 7 sollen diese Emissionen verringert und außerdem die bisher getrennten Emissionsvorschriften für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Euro 6) sowie Lastkraftwagen und Busse (Euro VI) ersetzt und vereinfacht werden.

Neue Vorschriften für Stickoxidemissionen

Überdies umfasst die vorgeschlagene Euro-7-Norm eine Erweiterung des Prüfspektrums wie Kurzfahrten oder Bedingungen bei über 45 Grad Celsius Außentemperatur, verschärfte Grenzwerte und neue Vorschriften für Stickoxidemissionen (NOX) schwerer Nutzfahrzeuge. Die NOX-Emissionen bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen sollen um 35 Prozent im Vergleich zu Euro 6 und um 56 Prozent im Vergleich zu Euro VI bei Bussen und Lastkraftwagen sinken.

Der EU-Kommission zufolge werden es „die ersten weltweiten Emissionsnormen sein“, welche Grenzwerte für Partikelemissionen von Bremsen undVorschriften für Mikroplastikemissionen aus Reifen festlegen. Weiters sollen die Anforderungen an die Sauberkeit der Fahrzeuge für eine Dauer von zehn Jahren oder 200.000 gefahrene Kilometer Nutzung länger gelten. Jetzt müssen noch das EU-Parlament und der Europäische Rat über den Vorschlag abstimmen.

Der Verband Technischer Überwachungsvereine (TÜV) begrüßte vor allem, dass auch andere gesundheits- und umweltschädliche Emissionen wie Brems- und Reifenabrieb und Regelungen für Elektrofahrzeuge integriert sind, wenngleich hier Nachschärfungen notwendig seien. „Aus Sicht des TÜV-Verbands sind die zeitlich gestaffelten Bremsstaub-Emissionen zu hoch angesetzt. Schon jetzt können mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten niedrigere Werte erreicht werden”, argumentierte der Verband.

Die Dauerhaltbarkeitsprüfung der Antriebsbatterien von Elektroautos sollten allerdings „in Analogie zu Verbrennerfahrzeugen im Rahmen der Typgenehmigung erfolgen“, also ehe neue Fahrzeugmodelle in der EU auf den Markt kommen. Ein positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz sei der Wegfall des Konformitätsfaktors bei der Abgasmessung im Realbetrieb zu sehen. Der Konformitätsfaktor bedeutet, dass ein Fahrzeug nur 1,5-mal so viel emittieren darf wie bei der Prüfung unter Laborbedingungen in der zweiten RDE-Phase. Aufgrund der verbesserten Messtechnik könnten die real gemessenen Emissionswerte des Fahrzeugs - ohne weitere Korrekturen - zugrunde gelegt werden.

 

EU-Kommission schlägt neue Euro-7-Normen vor (europa.eu/Pressemitteilung)

Euro-7-Vorschlag (Single Market Economy)

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