EU-Kommission: Neue Verbrauchervorschriften sollen Kreislaufwirtschaft stärken

Mit den aktualisierten Verbrauchervorschriften will die Europäische Kommission sicherstellen, dass Verbraucher:innen beim Kauf von Produkten fundierte und im Sinne des ökologischen Wandels umweltfreundliche Entscheidungen treffen können. Die Konsument:innen hätten ein Recht, zu erfahren, für welche Lebensdauer ein Produkt ausgelegt ist sowie ob und wie es sich überhaupt reparieren lässt. Überdies sollen sie besser vor unzuverlässigen oder falschen Umweltaussagen geschützt werden. So sollen das sogenannte Greenwashing und irreführende Angaben zur Lebensdauer eines Produkts verboten werden.

„Wir unterstützen Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich mehr und mehr Produkte wünschen, die eine längere Lebensdauer haben und repariert werden können“, erklärte die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Věra Jourová. „Wir müssen sicherstellen, dass ihr Engagement nicht durch irreführende Informationen behindert wird. Wir geben ihnen mit diesem Vorschlag neue solide Instrumente an die Hand, um fundierte Entscheidungen zu treffen und die Nachhaltigkeit von Produkten sowie unserer Wirtschaft zu steigern.“

Recht auf Information zur Lebensdauer und Reparierbarkeit von Produkten

Konkret schägt die EU-Kommission vor, die Richtlinie über Verbraucherrechte zu ändern und Händler:innen zu verpflichten, den Verbraucher:innen entsprechende Informationen über die Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten zur Verfügung zu stellen: Verbraucher:innen müssen über die garantierte Lebensdauer von Produkten informiert werden. Gibt ein Hersteller eines Produkts eine gewerbliche Garantie für eine Lebensdauer von mehr als zwei Jahren, muss der Händler diese Information den Verbraucher:innen weiterleiten. Für energiebetriebene Produkte muss der Händler den Verbraucher:innen auch mitteilen, wenn der Hersteller keine gewerbliche Garantie über eine Lebensdauer seiner Produkte gibt.

Darüber hinaus muss der Händler auch einschlägige Angaben über Reparaturen, wie die Reparierbarkeit des Produkts (sofern zutreffend) oder andere einschlägige Reparaturangaben des Herstellers, darunter zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder Reparaturhandbüchern bereitstellen. Was intelligente Geräte sowie digitale Inhalte und Dienste anbelangt, so müssen Verbraucher:innen auch über Software-Updates des Herstellers informiert werden.

Hersteller:innen und Händler:innen entscheiden darüber, wie diese Informationen den Verbraucher:innen am besten zur Verfügung gestellt werden können, entweder auf der Verpackung oder in der Produktbeschreibung auf der Website. Sie müssen in jedem Fall vor dem Kauf und in klarer und verständlicher Weise dargeboten werden.

Außerdem schlägt die EU-Kommission Änderungen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vor. Dazu wird die Liste der Produkteigenschaften, über die der Händler die Verbraucher:innen nicht irreführen darf, erweitert. Demnach werden ökologische oder soziale Auswirkungen sowie die Lebensdauer und die Reparierbarkeit berücksichtigt. Überdies werden Praktiken hinzugefügt, die individuell geprüft und als irreführend eingestuft wurden. Dazu zählen Aussagen über die künftige Umweltleistung ohne klare, objektive und überprüfbare Verpflichtungen und Ziele sowie ohne ein unabhängiges Überwachungssystem.
 

EU-Kommission: Vorschlag für eine Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen und Anhang

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