EU-Kommission: Neue Vorschläge für Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)

Die EU-Kommission hat am 10. September 2014 ihre neuen Vorschläge für Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel verabschiedet, mit denen unter anderem die Antibiotikaresistenz in der EU bekämpft werden soll.

Um Antibiotikaresistenz zu bekämpfen und zur Erhaltung der Wirksamkeit von Antibiotika bei Mensch und Tier beizutragen, wird mit dem Vorschlag die Möglichkeit eingeführt, die Zulassung und Verwendung bestimmter Antibiotika, die für die Behandlung von Infektionen beim Menschen vorbehalten sind, in Bezug auf Tiere einzuschränken. Die Resistenz gegen Antibiotika wird weiters durch Maßnahmen bekämpft wie das Verbot, Arzneifuttermittel präventiv oder als Wachstumsförderer zu verwenden. Darüber hinaus werden EU-weite geltende Rückstandshöchstmengen für Tierarzneimittel in gewöhnlichen Futtermitteln in einer Höhe festgelegt, welche die Entwicklung von Antibiotikaresistenz verhindern sollen.

Gemäß dem Vorschlag für die Modernisierung der Rechtsvorschriften über Arzneifuttermittel umfasst der Geltungsbereich dieser Vorschriften jetzt auch Futtermittel für Heimtiere.

Die vorgeschlagene Verordnung baut auf den bestehenden EU-Vorschriften für Tierarzneimittel auf, mit denen dafür gesorgt wird, dass nur Tierarzneimittel in Verkehr gebracht werden, für die eine Zulassung erteilt wurde. Diese Vorschriften werden jetzt vereinfacht, damit in der EU geeignete Arzneimittel für Tiere entwickelt werden können. Die Verringerung des Verwaltungsaufwands soll sowohl das Zulassungsverfahren als auch die Überwachung von Nebenwirkungen (Pharmakovigilanz) betreffen.

Der Vorschlag würde besonders für Tierarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung gelegen kommen, schreibt die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung, „wie beispielsweise Bienen, Ziegen, Truthähne und Pferde, für die es derzeit an verfügbaren Arzneimitteln mangelt“.

Die vorgeschlagene Verordnung wird die veraltete Richtlinie über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Fütterungsarzneimitteln (90/167/EWG) aufheben und ersetzen.
Die anderen EU-Organe, darunter das Europäische Parlament und der Rat, werden nun – gemäß dem Mitentscheidungsverfahren – über die Vorschläge der Kommission beraten und anschließend ihre Standpunkte vorlegen.

EU-Kommission Pressemitteilung