EU-Kommission: Pollen ist keine Zutat von Honig

Die Europäische Kommission hat letzte Woche einen Vorschlag zur Änderung der Vorschriften über Honig angenommen, mit dem nach einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes der tatsächliche Status von Pollen geklärt werden soll. Zur Zeit wird Pollen rechtlich als eine „Zutat“ des Honigs definiert, in Zukunft soll er als natürlicher Bestandteil von Honig gelten.

Wenn Pollen als natürlicher Bestandteil von Honig gilt, wären die Kennzeichnungsvorschriften der EU, nach denen eine Zutatenliste vorgeschrieben ist, nicht anwendbar.

Die EU-Kommission weist darauf hin, dass der Kommissionsvorschlag „nicht die Schlussfolgerung des Gerichtshofs zur Anwendung der GVO-Vorschriften auf genetisch veränderten Pollen in Lebenmitteln“ betrifft. „Insbesondere ändert er nichts an der Schlussfolgerung des Gerichtshofs, nach der Honig, der genetisch veränderten Pollen enthält, nur dann in Verkehr gebracht werden darf, wenn dafür eine Zulassung gemäß den entsprechenden Vorschriften vorliegt. Außerdem gelten auch die Vorschriften über die Kennzeichnung von GVO in Lebensmitteln. Mit dem Vorschlag sollen außerdem die Durchführungsbefugnisse der Kommission in der Richtlinie 2001/110/EG über Honig an diejenigen angepasst werden, die im Vertrag von Lissabon vorgesehen sind.“

Der Europäische Gerichtshof traf sein Urteil, nachdem der Honig eines deutschen Imkers mit Pollen der genetisch veränderten Maissorte MON 810 verunreinigt wurde. Der Gerichtshof stellte daraufhin klar, dass Pollen laut der derzeit geltenden Gesetzeslage als „Zutat“ gilt und erklärte, dass das frühere Verständnis des Anwendungsbereichs der Vorschriften über GVO falsch war.

EU-Kommission Pressemitteilung