EU-Kommission präsentiert Vorschlag zur Kürzung der GAP-Zahlungen

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Die Prognosen für die GAP-Direktzahlungen und marktbezogenen Ausgaben überschreiten die von den EU-Staats- und Regierungschefs vereinbarte vorläufige Haushaltsobergrenze für 2014. Aus diesem Grund muss die EU-Kommission vor Ende März einen Vorschlag für eine Kürzung der GAP-Direktzahlungen vorlegen, damit sichergestellt ist, dass die Obergrenze für das kommende Jahr bei den Ausgaben der ersten GAP-Säule eingehalten wird.

Der Kommissionsvorschlag sieht nach den ersten 5.000 Euro Förderungen an Landwirte die Kürzung sämtlicher Direktzahlungen um 4,98 Prozent vor. Insgesamt machen die Kürzungen 1.471,40 Millionen Euro aus. Der Vorschlag betrifft laut Angaben der Kommission die Beihilfeanträge auf Direktzahlungen für 2013, die von den Bauern im Mai 2013 einzureichen sind. Die Zahlungen würden im Dezember 2013 aus Mitteln des Haushaltsplans 2014 erfolgen. „Die geplante Kürzung findet keine Anwendung auf Bulgarien, Rumänien (und Kroatien), weil das System der GAP-Direktzahlungen in diesen Mitgliedstaaten weiterhin in der Phase der schrittweisen Einführung ist“. Die Freigrenze von 5.000 Euro bedeutet laut Angaben der Kommission, dass mehr als 80 Prozent der Bauern und Bäuerinnen nicht von dieser Maßnahme betroffen sein werden.

Gemäß der Direktzahlungsverordnung haben das Europäische Parlament und der Rat bis zum 30. Juni 2013 über den Kommissionsvorschlag zu beschließen. Andernfalls ist die Kommission ermächtigt, den Anpassungssatz selbst festzusetzen.

EU-Kommission Pressemitteilung