EU-Kommission: Punkteplan zum Biodiversitätsschutz

Noch bis zum 29. März findet in Genf eine Vorverhandlung zur UN-Konferenz über biologische Vielfalt statt, an der auch die Europäische Union teilnimmt. Dieser thematisiert einen globalen rechtlichen Biodiversitätsrahmen für die Zeit nach 2020, dessen Verabschiedung pandemiebedingt mehrfach verschoben wurde. Dieser soll im Mai im chinesischen Kunming auf UN-Ebene angenommen werden.

Nach Angaben der Europäischen Kommission sind die Beratungen in Genf die letzte offizielle Zusammenkunft der Regierungen vor der zu erwartenden Annahme auf dem COP15-Biodiversitätsgipfel in Kunming. Die EU will für diesen Rahmen mindestens die folgenden Elemente berücksichtigen:

  • Ehrgeizige, messbare und zeitgebundene Ziele, Meilensteine und Vorgaben, um die Ökosysteme der Welt bis 2050 wiederherzustellen, resilient zu machen und angemessen zu schützen;
  • Zielvorgaben, um die direkten und indirekten Ursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt anzugehen und einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen sicherzustellen, darunter das 30x30-Ziel, um bis 2030 mindestens 30 Prozent der Landflächen und Ozeane weltweit zu schützen;
  • Operative Bestimmungen zur Mobilisierung von Finanzmitteln und anderen Durchführungsmitteln (die EU will ihre internationalen Biodiversitätsfinanzmittel insbesondere für die am stärksten gefährdeten Länder verdoppeln);
  • Deutlich stärkere Umsetzungs-, Überwachungs- und Überprüfungsverfahren, einschließlich Transparenz hinsichtlich der geplanten Umsetzung, eine Analyse und Bestandsaufnahme der globalen Lücken und gegebenenfalls beschleunigte Anstrengungen;
  • Wirksame Umsetzung des Ziels Nr. 3 der Konvention über die biologische Vielfalt hinsichtlich des Zugangs zu einer fairen und gerechten Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen, welches zugleich gewährleistet, dass das Potenzial von Wissenschaft, Forschung und Innovation weiterhin voll ausgeschöpft und folglich auch die Umsetzung der anderen Ziele gefördert wird, und
  • Gewährleistung der Achtung der Rechte indigener Völker sowie uneingeschränkte und wirksame Einbindung indigener Völker und Interessenträger:innen.

Die EU-Kommission hat ihr Bestreben geäußert, auf den „guten Ergebnissen der Umweltversammlung der Vereinten Nationen in Nairobi“ aufzubauen, darunter die vereinbarte Definition für naturbasierte Lösungen. Diese seien von wesentlicher Bedeutung für die Natur, den Menschen und das Klima.

„10 Must-Knows aus der Biodiversitätsforschung“

Die „10 Must-Knows aus der Biodiversitätsforschung“ des Leibniz-Forschungsnetzwerks Biodiversität und anderer Institutionen, welche am 15. März veröffentlicht worden sind, sollen im Vorfeld der Weltbiodiversitätskonferenz der Vereinten Nationen in Kunming zum Dialog einladen. Darüber hinaus formulieren sie konkrete Empfehlungen für Politik und Gesellschaft.

„Wenn wir so weitermachen wie bisher, ruinieren wir die Grundlagen unseres Lebens auf diesem Planeten“, erklärte Kirsten Thonicke vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung und Sprecherin des Leibniz-Forschungsnetzwerks Biodiversität. „Wichtig ist dabei, nicht auf individuelle Phänomene zu starren, etwa auf eine einzelne vom Aussterben bedrohte Art, sondern auf die Zusammenhänge. Am Ende geht es um unsere Luft zum Atmen, unser Wasser zum Trinken. Wir wollen Mut machen, die Herausforderungen anzupacken. Je länger wir zögern, desto schwieriger und teurer wird es – hier gibt es eindeutige Parallelen zur Klimathematik“, so Thonicke.

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